Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kinderreisepass_d115.php 03.07.2024 15:45:33 Uhr 21.11.2024 10:07:57 Uhr |
Kinderreisepass
Ab Januar 2024 werden Kinderreisepässe in den Bürgerbüros und Meldestellen nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen ab 2024 einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig.