Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/grundsteuer.php 25.11.2024 14:19:47 Uhr 22.12.2024 07:22:14 Uhr |
Grundsteuer
Der Grundsteuerpflicht unterliegen Grundstücke einschließlich der Gebäude, aber auch Erbbaurechte, Eigentumswohnungen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Zur Vereinfachung haben wir hier im Folgenden alle derartigen Grundsteuerobjekte unter dem Begriff „Grundstück“ zusammengefasst.
Grundsteuerreform: Ab 2025 Neuberechnung der Grundsteuer
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Für 2024 gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge zunächst weiter.
Zahlungen für 2025
Allgemeines: Grundsteuer nach dem Grundsteuerwert
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Warum eine Grundsteuerreform?
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Für 2024 gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge zunächst weiter.
Ziel der Grundsteuerreform ist es, eine vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Ungerechtigkeit der Grundsteuer zu beseitigen. Die Höhe der Grundsteuer soll sich genauer als bisher am Wert der Grundstücke orientieren. Das gesamte Grundsteueraufkommen innerhalb der Stadt Dresden soll sich aber weder erhöhen noch vermindern.
Logischerweise wird es deshalb in einigen Fällen zu einer Erhöhung der auf ein einzelnes Grundstück entfallenden Grundsteuer kommen, in anderen Fällen wird die Grundsteuer z. T. erheblich absinken. Dies ist im Sinne einer gerechteren Steuer ausdrücklich gewollt.
Wie hoch wird die Grundsteuer für meinen Grundbesitz ab 2025 ausfallen?
Die Grundsteuerpflicht bezieht sich stets auf ein bestimmtes Grundstück, ein Erbbaurecht, eine Eigentumswohnung oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Zur Vereinfachung haben wir hier alle derartigen Grundsteuerobjekte unter dem Begriff „Grundstück“ zusammengefasst. Die Bewertungsstelle des Finanzamts Dresden-Nord hat für jedes derartige Grundstück sowohl den Grundsteuerwert als auch einen Grundsteuermessbetrag ermittelt. Beide Werte wurden gegenüber den Steuerpflichtigen durch gesonderte Bescheide festgesetzt.
Ausgangswert für die Berechnung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer ist der niedrigere der beiden Werte, der Grundsteuermessbetrag. Die Höhe der für 2025 zu entrichtenden Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation dieses Grundsteuermessbetrages mit dem vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschlossenen Hebesatz. Dieser beträgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 280 Prozent (Faktor 2,8) und für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) 400 Prozent (Faktor 4,0).
Beispiel: Für eine Eigentumswohnung mit einem Grundsteuermessbetrag in Höhe von 32,44 Euro fällt damit ab 2025 eine Jahresgrundsteuer in Höhe von 129,76 Euro an.
Zu welchem Zeitpunkt muss ich die neue Grundsteuer bezahlen?
Jeder Steuerpflichtige erhält vom Steuer- und Stadtkassenamt einen gesonderten Grundsteuerbescheid für jedes seiner Grundstücke. Auf diesen Bescheiden ist angegeben, wann genau die Zahlungen zur Grundsteuer (und gegebenenfalls auch zur Straßenreinigungsgebühr) fällig sind. Bitte leisten Sie für 2025 keine Zahlungen, bevor Sie keinen Grundabgabenbescheid erhalten haben. Sollten Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zum Jahresende 2024. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, wenn Sie von der Landeshauptstadt Dresden einen neuen Grundabgabenbescheid für 2025 erhalten haben.
Wann bekomme ich meinen Grundsteuerbescheid für 2025?
Vorgesehen ist, die Steuerbescheide für die überwiegende Zahl der Grundstücke in Dresden noch im Januar 2025 zu versenden. Für etwa ein Drittel der Grundstücke sind behördlicherseits noch Prüfungen erforderlich. Die Bescheide für diese Grundstücke werden im weiteren Verlauf des Jahres 2025 erteilt werden. Informationen zum aktuellen Stand der Bescheiderteilung finden Sie zukünftig hier auf dieser Internetseite.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Steuer- und Stadtkassenamt
Abteilung Grundbesitzabgaben
Besucheranschrift
Dr.-Külz-Ring 19
4. Etage, Zimmer 005
01067 Dresden
Telefon
0351-4882180
Fax 0351-4882898
E-Mail
grundbesitzabgaben@dresden.de
Link
www.dresden.de/steuer-stadtkassenmt
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung