Sie haben einen Gegenstand verloren und möchten wissen, ob dieser im Fundbüro abgegeben wurde? Dann stellen Sie bitte eine Verlustmeldung: Online-Verlustmeldung
Wichtig: Da es einige Tage dauert, bis Fundgegenstände beim Fundbüro eingehen, ist eine Verlustmeldung in der Regel erst nach Ablauf von drei Werktagen nach dem Verlust zu empfehlen.
Nach Eingang und Abgleich Ihrer Verlustmeldung mit den eingegangenen Fundsachen werden Sie per E-Mail informiert.
Der Gegenstand wurde gefunden
Das Fundbüro bietet Ihnen per E-Mail einen Termin zum Abholen der Fundsache an. Zu diesem sind die benötigten Eigentumsnachweise mitzubringen - siehe "Benötigte Unterlagen". Die Aushändigung der Fundsache erfolgt gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr - siehe "Kosten".
Enthält eine Fundsache Hinweise auf den möglichen Eigentümer bzw. die mögliche Eigentümerin (bspw. Name und Anschrift), wird die Person schriftlich benachrichtigt. Wohnt der vermutliche Verlierer/die vermutliche Verliererin nicht in Dresden, wird die Fundsache innerhalb Deutschlands an das zuständige Fundbüro weitergeleitet.
Der Gegenstand wurde nicht gefunden
Sie erhalten eine E-Mail. Bitte fragen Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut nach. Hierfür muss die Anfrage noch einmal gestellt werden, da Verlustanzeigen durch das Fundbüro nicht gespeichert werden. Hier kann die bereits generierte PDF-Datei aus der Bestätigungsmail nochmals übersendet werden.
Versicherungsbescheinigungen
Wenn Ihre Fundsache nicht im Fundbüro ist, erstellt das Fundbüro auch Versicherungsbescheinigungen zur Vorlage bei der Versicherung und anderen Behörden. Hierfür übersenden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck des Fundbüros (siehe "Benötigte Unterlagen") oder Ihrer Versicherungsgesellschaft per Mail an fundbuero@dresden.de. Nach der Bearbeitung wird Ihnen das ausgefertigte Dokument zusammen mit einem Kostenbescheid per Post zugeschickt. Die Ausstellung erfolgt frühestens drei Wochen nach dem Schadenstag.
Besonderheiten:
Dresdner Verkehrsbetriebe
Beim Verlust von Gegenständen in Bus oder Straßenbahn, können Sie sich nur am Verlusttag direkt an die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wenden. Danach gehen Fundsachen zum Fundbüro. Die Nachfrage beim Fundbüro ist frühestens zwei Werktag nach dem Verlust sinnvoll.
Deutsche Bahn und überregionale Verkehrsbetriebe
Beim Verlust von Gegenständen auf dem Gelände, in Zügen oder Gebäuden der Deutschen Bahn wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bahn AG, da diese Fundsachen nicht an das städtische Fundbüro weitergeleitet werden. Dasselbe gilt für den Flughafen Dresden.
Auch Fundsachen aus anderen Verkehrsunternehmen (z. B. RVD-Regionalverkehr Dresden GmbH; VGM-Verkehrsgesellschaft Meißen, u. ä.) werden nicht im Fundbüro der Landeshauptstadt Dresden abgegeben, sondern separat verwaltet.
Personaldokumente
Gefundene Personaldokumente werden, auch wenn sie Teil einer Fundsache sind, an die ausstellenden bzw. örtlich zuständigen Behörden zurückgegeben. Diese entscheiden anschließend über die Aushändigung an den Dokumenteninhaber.