Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fundsache-abgeben.php 05.12.2024 09:52:41 Uhr 21.12.2024 16:46:29 Uhr

Fundsache abgeben

Eine Person hebt eine Geldbörse vom Boden auf

Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben und sie der rechtmäßig eigentumbesitzenden Person nicht zurück geben können, weil die Sache bspw. keinen Hinweis auf diese Person enthält, müssen Sie den Fund umgehend anzeigen.

Keine Fundanzeige ist hingegen notwendig, wenn der gefundene Gegenstand nicht mehr als 10 Euro an Wert hat (sog. Bagatellfund). Funde in öffentlichen Einrichtungen und im ÖPNV müssen unabhängig vom Wert des gefundenen Gegenstandes immer angezeigt werden.

Erreichbarkeit - Weihnachten und Jahreswechsel

Das Fundbüro hat in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 geschlossen.

Bei Verlusten in den Dresdner Straßenbahnen oder Bussen besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit, die Dresdner Verkehrsbetriebe unter 0351-8571011 zu kontaktieren.