Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/friedhoefe-foemi.php 03.02.2025 08:35:17 Uhr 15.05.2025 12:49:47 Uhr |
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Förderung nichtgemeindlicher Friedhofsträger
Die nichtgemeindlichen Friedhofsträger haben die Möglichkeit, Anträge auf Zuschüsse bei der Landeshauptstadt Dresden einzureichen. Die Voraussetzungen und das Verfahren werden durch die nachfolgenden Fachförderrichtlinien (FFRL) geregelt.
FFRL Friedhöfe
Die Landeshauptstadt Dresden beteiligt sich am Kostenaufwand nichtgemeindlicher Friedhofsträger gemäß Paragraf 4 Absatz 2 Sächsisches Bestattungsgesetz. Die Förderung erfolgt insbesondere mit dem Ziel, das Friedhofsentwicklungskonzept für die Landeshauptstadt Dresden umzusetzen und die Verkehrssicherungspflichten auf den Friedhöfen zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
FFRL Historische Gräber
Die Landeshauptstadt Dresden beteiligt sich darüber hinaus am Kostenaufwand für die Pflege historischer Gräber auf den nichtgemeindlichen Friedhöfen.
Zuwendungen können grundsätzlich nur gewährt werden, wenn es sich um ein Grab aus der beim Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft geführten und vom Stadtrat bestätigten Liste handelt, dessen Pflege nachweislich nicht von Dritten übernommen wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.