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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/feuerwerke-und-buehnenpyrotechnik.php 30.08.2023 15:59:40 Uhr 21.12.2024 16:53:19 Uhr

Feuerwerke

Häufige Fragen im Zusammenhang mit Feuerwerken in Dresden

Das Ordnungsamt erreichen regelmäßig Anfragen, die das Abbrennen von Feuerwerken und die Möglichkeit der Beschränkung betreffen.

Weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen sowie insbesondere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für das Handeln der Behörde finden Sie hier als PDF: Antworten auf die häufigsten Fragen.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke) können zur Silvesterzeit (31. Dezember und 1. Januar) von jedermann ab 18 Jahren ohne vorherige Genehmigung abgebrannt werden. Außerhalb dieser Zeit ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

Feuerwerke der Kategorie F3 und F4 (Mittel- und Großfeuerwerke) dürfen nur von sachkundigen Personen mit einem Erlaubnis- und Befähigungsschein abgebrannt werden. Dafür gelten bestimmte Beschränkungen.

Aktuelle Mittel- und Großfeuerwerke in Dresden

Die Angaben werden fortlaufend aktualisiert und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Abbrennzeiten

Alle Feuerwerke müssen:

  • von November bis März spätestens um 22 Uhr beendet sein.
  • von April bis Oktober
    • Sonntag bis Donnerstag spätestens um 22 Uhr beendet sein.
    • Freitag und Samstag spätestens um 22.30 Uhr - von Mai bis Juli spätestens um 23 Uhr - beendet sein.

Ausnahmen von den beschriebenen Beschränkungen sind möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk beantragen:

Hinweis: Alle genannten Anträge können auch per De-Mail absenderbestätigt eingereicht werden.