Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fahrradabstellanlagen.php 18.11.2024 15:14:13 Uhr 21.12.2024 16:44:12 Uhr |
Fahrradabstellanlagen/-bügel
Es besteht die Möglichkeit, auf Initiative von Vermietern, Gewerbetreibenden usw. eine fest eingebaute Fahrradabstellanlage (bestehend aus mindestens einem Fahrradanlehnbügel) im öffentlichen Verkehrsraum zu beantragen. Das Straßen- und Tiefbauamt prüft die Standorte auf Zulässigkeit und übernimmt die Planung, Errichtung und die laufende Instandhaltung der Fahrradabstellanlagen. Vor der Umsetzung schließt das Straßen- und Tiefbauamt mit dem Antragstellenden eine Vereinbarung zur Errichtung der genehmigten Fahrradabstellanlage. Bitte beachten Sie, dass mit Ihrem Antrag kein Rechtsanspruch auf Zustimmung zur beantragten Sondernutzung besteht.
Onlineantrag
Kosten
Kontakt
Straßenplanung und Bau (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
St.Petersburger Straße 9
Etage/Raum 1/K113
01069 Dresden