Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/entschaedigungs-ausgleichsleistung.php 10.11.2017 11:25:42 Uhr 04.11.2024 23:31:26 Uhr |
Entschädigungs- und Ausgleichsleistung
Anträge auf Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen für Vermögenswerte, die von der Rückübertragung (Naturalrestitution) nach dem VermG ausgeschlossen sind bzw. die durch Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage betroffen waren.
Hierzu zählen:
- Grundstücke
- frühere dingliche Rechte an Grundstücken
- private geldwerte Ansprüche, Forderungen und Schutzrechte
- bewegliche Sachen.
Die Ansprüche nach dem EntschG setzen einen fristgemäß bis 31.12.1992 bzw. 30.06.1993 gestellten Antrag voraus.
Ansprüche nach dem AusglLeistG mussten bis 31.05.1995 geltend gemacht werden.