Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/dokumentenausgabebox.php 03.07.2024 15:42:44 Uhr 22.11.2024 11:20:19 Uhr |
Dokumentenausgabebox
Welche Dokumente können aus der Dokumentenausgabebox abgeholt werden?
- Reisepass
- Personalausweis
An welchen Standorten gibt es bereits eine Dokumentenausgabebox?
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
Theaterstr. 11
01067 Dresden - Digitales Bürgerbüro (Ferdinandplatz)
Ferdinandplatz 1
01067 Dresden
Wie kann ich die Dokumentenausgabebox nutzen?
Sie beantragen wie gewohnt Ihr Personaldokument im Bürgerbüro der Landeshauptstadt Dresden und hinterlassen zusätzlich Ihre Mobilfunknummer. Sobald Ihr Dokument durch die Bundesdruckerei an das Bürgerbüro zugestellt wurde, wird es von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Bürgerbüros in das entsprechende Abholfach gelegt. Sobald das Abholfach mit Ihrem Dokument befüllt wurde, erhalten Sie automatisch eine SMS auf Ihr Mobiltelefon, die einen PIN-Code sowie eine Anleitung zur Abholung Ihres Dokumentes enthält. Sie haben nun 10 Tage Zeit, Ihr Dokument abzuholen.
Abholvorgang mit Ausweisdokument
- Eingabe Ihrer Mobilfunknummer
- Eingabe des sechsstelligen PIN-Codes (aus der SMS)
- Zuführung Ihres alten Dokumentes in den Entwertungsschlitz des Geräts. Der Chip des Dokuments wird ausgelesen und identifiziert sie als berechtigte Empfangsperson.
- Einzug und Entwertung des alten Dokuments.
- das Fach mit dem neuen Dokument öffnet sich - bereit für Sie zur Entnahme.
- Nach der Entnahme ihres Dokuments schließen Sie das Abholfach.
ACHTUNG: Die Ausgabe des Dokuments wird als Bild aufgezeichnet.
Abholvorgang ohne altes Ausweisdokument
- Eingabe Ihrer Mobilfunknummer
- Eingabe des sechsstelligen PIN-Codes (aus der SMS)
- Eingabe Geburtsdatum
- das Fach mit dem neuen Dokument öffnet sich - bereit für Sie zur Entnahme.
- Nach der Entnahme Ihres Dokuments schließen Sie das Abholfach
ACHTUNG: Die Ausgabe des Dokuments wird als Bild aufgezeichnet.
Was sollte ich noch wissen?
Fallen Gebühren an?
Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.
Ist die Nutzung auch möglich, wenn ich mein altes Dokument verloren bzw. noch kein gleichartiges Dokument vorher besessen habe?
Ja. Als dritten Identifikationsschritt geben Sie bei der Abholung Ihr Geburtsdatum ein.
Was passiert, wenn ich es in 10 Tagen nicht geschafft habe, mein Dokument abzuholen?
Sie erhalten eine SMS, wenn sich das Dokument nicht mehr in der Dokumentenausgabebox befindet. Eine Abholung ist nun ohne Termin zu den Abholzeiten im Bürgerbüro erforderlich.
Ist der Zugang und die Nutzung barrierefrei?
Ja.
Information zum Datenschutz und zur Videoüberwachung an der Dokumentenausgabebox
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG). Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind § 33 SächsDSG, § 4 BDSG und Art. 6 Abs. 1 b (DSGVO).
Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten u.a. zu folgenden Zwecken:
- Zum Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Personen und Betriebseigentum
- Zur Verbesserung der Strafverfolgung durch Beweissicherung bei Vandalismus, Sachbeschädigung, Diebstahl und sonstige strafbaren Handlungen
- Zur Aufklärung von Schadensangelegenheiten (insbesondere Sach- und Personenschäden) und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Zur Sicherstellung der oben genannten Zwecke sind die durchgeführten Videoaufzeichnungen unbedingt notwendig.
Weitergabe Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden, nur wenn es erforderlich ist, folgenden Empfängerkategorien weitergegeben:
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- Gerichte
Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Sofern kein Vorkommnis festgestellt wird - die eine Sicherstellung/Auswertung erforderlich machen - erfolgt die Löschung der Aufzeichnung ohne Kenntnisnahme der aufgezeichneten Bilder nach 30 Tagen.
Ihre Rechte
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Zuständiger Datenschutzbeauftragter:
Landeshauptstadt Dresden
Datenschutzbeauftragter
datenschutzbeauftragter@dresden.de
Verantwortliche Stelle
Stadtverwaltung Dresden
Bürgeramt
Postfach 12 00 20
01001 Dresden