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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/belehrung-ifsg.php 04.09.2024 14:05:25 Uhr 27.09.2024 00:15:40 Uhr

Infektionsschutzbelehrung

Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschafts­verpflegung, im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder künftig als Pflegekraft? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten, müssen Sie an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Diese kann bequem Online oder vor Ort beim Amt für Gesundheit und Prävention durchgeführt werden. Für beide Verfahren muss ein Termin gebucht werden.