Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ausschuesse-stadtrat.php 31.07.2020 13:41:20 Uhr 22.12.2024 19:56:44 Uhr |
Ausschüsse des Stadtrates
Der Stadtrat arbeitet in zwölf beschließenden Ausschüssen zusammen.
Die beschließenden Ausschüsse sind befugt, Entscheidungen ihres Geschäftskreises anstelle des Stadtrates zu treffen. Handelt es sich um Dinge mit besonderer kommunalpolitischer Bedeutung, beraten diese Ausschüsse lediglich; die Entscheidung trifft dann der Stadtrat.
Beratende Ausschüsse bereiten Entscheidungen des Stadtrates oder beschließender Ausschüsse vor.
Die Ausschusssitzungen der beschließenden Ausschüsse sind – im Gegensatz zu denen der beratenden Ausschüsse – zum Teil öffentlich.
Die Aufgabenbereiche der Ausschüsse entsprechen größtenteils dem Aufgabenbereich der zugeordneten Geschäftsbereiche, mit Ausnahme des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteilugung; dieser ist zuständig für alle an den Stadtrat gerichteten Petitionen (siehe auch Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung).
Beschließende Ausschüsse:
- Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen)
- Ausschuss für Finanzen
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
- Ausschuss für Kultur und Tourismus
- Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen)
- Ausschuss für Soziales und Wohnen
- Ausschuss für Sport (Eigenbetrieb Sportstätten)
- Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dresden)
- Jugendhilfeausschusses
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung
- Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen)
- Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung