Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/auslaendervereine.php 17.02.2021 13:11:46 Uhr 21.11.2024 15:51:49 Uhr |
Ausländervereine und ausländische Vereine
Über ihre Vereinstätigkeit Auskunft geben müssen
- Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer, d.h. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, sind (Ausländervereine).
- Vereine, die ihren Sitz im Ausland haben und in Deutschland organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten (ausländische Vereine).
Eine Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Vereinsgründung bei der für den Vereinssitz zuständigen Behörde erforderlich. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen haben der zuständigen Behörde jede Änderung der übermittelten Angaben sowie die Auflösung des Vereins innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Zur Erfüllung der Anmeldungs- und Auskunftspflicht sind die entsprechende Formulare zu nutzen und an auslaendervereine@dresden.de zurückzusenden.
Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.
Anmelde- und Auskunftspflichten für Ausländervereine
Benötigte Dokumente
-
Anmeldung eines Ausländervereins
ggf. Satzung
-
Änderungsmitteilung Ausländerverein
ggf. (geänderte) Satzung
Zuständige Organisationseinheiten
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
SG Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde
Besucheranschrift
Theaterstraße 13, 3. Etage, Zimmer 374
Telefon
0351/488 5905
, 0351/488 5906
, 0351/488 5922
Fax 0351/488 5933
E-Mail
auslaendervereine@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
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