Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/aufenthaltstitel.php 19.06.2023 09:49:21 Uhr 21.12.2024 16:59:32 Uhr |
Aufenthaltstitel
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Die Mitarbeiter der Einbürgerungs- und Ausländerbehörde (Theaterstraße 11 – 15) sowie das Dresdner Welcome Center (Schweriner Straße 1) stehen zur Bearbeitung Ihrer Anliegen zur Verfügung. Für den allgemeinen Besucherverkehr gibt es jedoch keine Öffnungszeiten. Alle Anliegen werden ausschließlich nach Terminvereinbarung bearbeitet. Für die Terminvereinbarung steht die
Hotline 0351-4886009
zu folgenden Zeiten zur Verfügung
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
- Freitag: 9 bis 12 Uhr
oder richten Sie Ihr Anliegen per Mail an auslaenderbehoerde@dresden.de
Bitte beachten Sie, dass die Hotline stark ausgelastet ist. Ein vermeintlich langes Freizeichen beim Anruf innerhalb der o. g. Zeiten heißt, dass alle Mitarbeiter in einem Telefonat gebunden sind. Versuchen Sie es ggf. später erneut.
Die Ausländerbehörde Dresden erteilt bzw. verlängert Aufenthaltstitel für Ausländer, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Dresden haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und in Dresden Wohnsitz nehmen oder nehmen wollen.
Ein Aufenthaltstitel kann in folgenden Formen erteilt werden:
- Aufenthaltserlaubnis für den beantragten Aufenthaltszweck
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Dauerenthalt - EG
- nationales Visum oder Schengen-Visum
Für Unionsbürger und deren Familienangehörige wird eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bzw. eine Aufenthaltskarte erteilt.