Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/afforstung.php 18.04.2024 09:20:23 Uhr 21.11.2024 15:12:41 Uhr |
Aufforstung
Für das Aufforsten nicht forstlich genutzter Grundstücke und für das Anlegen von Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkulturen ist eine Genehmigung erforderlich (§ 10 des Sächsischen Waldgesetzes, SächsWaldG). Das geschieht im Interesse einer ökologisch ausgewogenen Landschaftsgestaltung
Zuständig dafür ist die untere Landwirtschaftsbehörde im Umweltamt.
Den Antrag können Sie online einreichen: