Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/afforstung.php 18.04.2024 09:20:23 Uhr 22.12.2024 04:14:18 Uhr |
Aufforstung
Für das Aufforsten nicht forstlich genutzter Grundstücke und für das Anlegen von Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkulturen ist eine Genehmigung erforderlich (§ 10 des Sächsischen Waldgesetzes, SächsWaldG). Das geschieht im Interesse einer ökologisch ausgewogenen Landschaftsgestaltung
Zuständig dafür ist die untere Landwirtschaftsbehörde im Umweltamt.
Den Antrag können Sie online einreichen: