Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abbruch-baulicher-anlagen.php 22.07.2022 11:23:26 Uhr 21.11.2024 17:36:21 Uhr |
Abbruch (Beseitigung) von baulichen Anlagen
Die Beseitigung baulicher Anlagen ist dem Bauaufsichtsamt gem. § 61 Abs. 3 SächsBO mindestens 1 Monat zuvor anzuzeigen. Dies gilt nicht
- wenn die Errichtung dieser baulicher Anlagen verfahrensfrei wäre oder
- wenn es sich um freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3 handelt oder
- wenn es sich um sonstige Anlagen mit einer Höhe bis 10 m handelt, die keine Gebäude sind.
Auskünfte zur Beseitigungsanzeige, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu zusätzlich erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).
Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Folgendes vorgeschriebenes Formular vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) ist zu verwenden:
Folgendes Formular vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) wird bei Ausführung des Vorhabens benötigt:
Mit dem Formular Baubeginnsanzeige gem. § 72 Abs. 8 SächsBO ist vom Bauherren der Ausführungsbeginn des Vorhabens und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.
Wichtiger Hinweis
Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.
Ihre Beseitigungsanzeige kann erst bearbeitet werden, wenn das Formular unterschrieben und mit den notwendigen Anlagen postalisch bei uns eingegangen ist.
Detaillierte Hinweise zu diesem Thema geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen:
Hier können Sie sich zur Entsorgung von Bauabfällen informieren:
Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter: