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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Vorbescheid.php 12.02.2024 16:03:36 Uhr 21.11.2024 17:26:39 Uhr

Vorbescheid

Der Vorbescheid nach § 75 SächsBO ist ein für den Bauherrn wichtiges Instrument zur Vorabklärung von Einzelfragen der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens.

Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).

Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner. 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die für Ihr Grundstück geltenden Baurechtszustände abzufragen.

Folgende vorgeschriebene Formulare vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) sind zu verwenden:

Weitere Formulare siehe Bauantrag je nach Fragestellung.

Wichtiger Hinweis

Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.

Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn die Formulare unterschrieben und mit den notwendigen Anlagen postalisch bei uns eingegangen sind. 

Nähere Hinweise zur Beantragung und den benötigten Formularen für ein Baugenehmigungsverfahren bieten folgende Informationsblätter:

Informationen, welche planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf Ihrem Grundstück für eine Bebauung oder Nutzung gelten oder allgemeine planungsrechtliche Auskünfte erhalten Sie in den Abteilungen Stadtplanung Innenstadt (Ortsämter Altstadt und Neustadt) und Stadtplanung Stadtgebiet.

Die örtlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im

Weitere Informationblätter und Formulare finden Sie unter:

Zuständig: