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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Tier_anmelden.php 25.09.2023 12:49:24 Uhr 24.11.2024 21:11:51 Uhr

Tier anmelden (geschützte Arten)

Sie haben eine Schildkröte, einen Graupapagei oder ein anderes besonders geschütztes Tier erworben und möchten es anmelden? Das Umweltamt ist hier die zuständige Meldebehörde.

Durch die Meldepflicht soll der Handel mit bedrohten Wildtieren kontrolliert und die Artenschutzkriminalität bekämpft werden. Zahlreiche wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Dies liegt vor allem an der großflächigen Lebensraumzerstörung durch den Menschen. Aber auch der kommerzielle Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie eine steigende Nachfrage nach exotischen Haustieren tragen zum Artenschwund bei.

Um diesem wirksam entgegen treten zu können, wurde mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen ein umfangreiches Regelwerk geschaffen, den grenzüberschreitenden Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu kontrollieren. Tragen auch Sie zum Erhalt der natürlichen Bestände in den Ursprungsländern bei. Kaufen Sie verantwortungsbewusst und achten beim Kauf von Wildtieren auf deren Herkunft. Die Tiere sollten möglichst aus Nachzucht oder von Ranchingbetrieben stammen, denn nur so können die Wildtierbestände geschont werden.

Ausnahmen

Eine Anmeldung ist bei folgenden Tieren nicht erforderlich:

  • Es handelt sich um klassische Haustiere (zum Beispiel Katzen, Kaninchen, Hamster) und nicht um Wildtiere.
  • Wirbellose Tiere unterliegen nicht der Meldepflicht (zum Beispiel Spinnen, Insekten, Skorpione).
  • Einzelne Arten sind auf Grund guter Zuchterfolge von der Meldepflicht ausgenommen (zum Beispiel Madagaskar-Taggecko, Königspython, Goldbaumsteiger).