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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Solarenergieanlagen.php 22.08.2023 09:44:57 Uhr 24.11.2024 01:07:59 Uhr

Solarenergieanlagen

Solaranlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) in, an und auf Dach- sowie Außenwandflächen sind bauordnungsrechtlich verfahrensfrei.

Gebäudeunabhängige Solaranlagen sind nur dann baugenehmigungsfrei, wenn diese eine Höhe von 3 m und eine Gesamtlänge von bis zu 9 m nicht überschreiten.

Folgende vorgeschriebene Formulare vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) sind zu verwenden:

Wichtiger Hinweis

Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.

Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn die Formulare unterschrieben und mit den notwendigen Anlagen postalisch bei uns eingegangen sind. 

Detaillierte Hinweise zu diesem Thema geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen:  

Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.

Einen Überblick zur Eignung Ihres Gebäudes für die Nutzung von Solarenergie erhalten Sie auch im Solarpotenzial-Dachkataster im Themenstadtplan:

Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter: