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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Lebensmittelbedarfsgegenstaende.php 07.10.2024 16:46:02 Uhr 01.11.2024 18:19:48 Uhr

Lebensmittelbedarfsgegenstände

Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen dies bei der Lebensmittelüberwachung melden.

Brotdosen, Essgeschirr oder Fleischwolf: Lebensmittel kommen während der Herstellung, des Verpackens, der Lagerung, Zubereitung und schließlich beim Verzehr mit Gegenständen in Berührung. Diese Gegenstände heißen Lebensmittelbedarfsgegenstände. Dazu zählen u.a. auch Lebensmittelverpackungen, Tassen, Besteck, Brotdosen, Trinkflaschen usw. Sie können aus verschiedenen Materialien wie Kunststoff, Keramik, Glas, Metall, Papier und Pappe, Textilien oder Holz/Kork bestehen. Lebensmittelbedarfsgegenstände dürfen keine Inhaltsstoffe oder Bestandteile an Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden. Um diese Sicherheit für die Verbraucher zu gewährleisten, gibt es eine Anzeigepflicht für Hersteller sowie für Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände behandeln oder in den Verkehr bringen.