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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Kleinfeuerungsanlage-Brennstoffe.php 24.11.2015 13:07:26 Uhr 21.12.2024 15:52:10 Uhr

Kleinfeuerungsanlage, Brennstoffe

Regelmäßig zur Heizperiode kommt es in Dresden bei entsprechender Witterungslage zu verstärkter Luftbelastung.
Ursache sind neben Industrie- und Verkehrsabgasen vor allem die Abgase aus privaten Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden.
Besonders heikel wird der Luftzustand dann, wenn einzelne dieser Kleinfeuerungsanlagen zur Entsorgung von Altmaterialien missbraucht werden.

Hinweise für ein möglichst schadstoffarmes Feuern finden sich auf einem Informationsblatt des Umweltamtes:

Kamine

Kaminöfen verbreiten behagliche Wärme und werden als Zusatzfeuerstätte in Wohnräumen gern eingebaut und genutzt. Bevor das Holz im Ofen gemütlich knistert, sollte jedoch auch daran gedacht werden, dass sich Nachbarn durch die dabei entstehenden Rauchgase belästigt fühlen können. Deshalb ist vor Errichtung eines solchen Kaminofens Rat und Zustimmung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers einzuholen. Der Bezirksschornsteinfeger prüft in diesem Zusammenhang auch, ob die Ableitbedingungen den für diese Anlagen geltenden Bestimmungen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) entsprechen. Nach § 19 dieser Verordnung sind die Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen der Nachbargebäude in einem definierten Einwirkungsbereich bei der Berechnung der Schornsteinhöhe zu berücksichtigen. Bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt beträgt dieser Einwirkungsbereich 15 Meter. Weitere Fragen dazu beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter der unteren Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden oder Ihr Bezirksschornsteinfeger.