Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Einwohnerversammlungen_Einwohnerantraege.php 01.11.2022 13:17:27 Uhr 27.12.2024 03:12:07 Uhr |
Einwohnerversammlungen/-anträge
Die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde die Möglichkeit, einen Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung oder Behandlung einer Angelegenheit im Stadtrat, für die er zuständig ist, zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
Der Antrag muss von mindestens fünf Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein und die zu erörternde Angelegenheit enthalten. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Nach erfolgreicher Antragstellung sind die Gemeindeangelegenheiten vom Stadtrat innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Die Vertrauenspersonen sind bei der Beratung im Stadtrat zu hören.