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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Berufsbetreuer__Informationen_zur_Bewerbung.php 04.03.2025 13:46:45 Uhr 14.03.2025 09:36:27 Uhr

Berufliche Betreuung, Informationen und Registrierung

Als gesetzliche Vertretungsperson für Menschen, die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung in der Besorgung ihrer Angelegenheiten eingeschränkt sind, übernehmen berufliche Betreuer/-innen verantwortungsvolle und vielfältige Aufgaben.

Um als berufliche Betreuungsperson tätig werden zu können, ist die Registrierung durch die Stammbehörde erforderlich. Stammbehörde ist diejenige Betreuungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der beruflichen Betreuungsperson befindet oder errichtet werden soll. Gibt es keine Dienstanschrift, so ist der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person maßgeblich.

Informationsveranstaltung "Was ist Berufsbetreuung?" am 15. April 2025

Die Tätigkeit der beruflichen Betreuerin bzw. des beruflichen Betreuers ist vielseitig und komplex; durch ihr Handeln werden Menschen mit einer Krankheit oder einer Behinderung in ihrer autonomen und selbstbestimmten Lebensführung unterstützt. Aufgrund von steigenden Betreuungszahlen werden immer mehr Betreuerinnen und Betreuer benötigt.
Wer Interesse an dieser beruflichen Tätigkeit hat, ist sehr herzlich zur Infoveranstaltung im Sozialamt eingeladen, in der über das Tätigkeitsfeld der beruflichen Betreuung informiert wird und offene Fragen geklärt werden.

Datum: Dienstag, 15. April 2025
Zeit: 17:00 Uhr
Ort: Betreuungsbehörde, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, EG Raum E05

Mit wem?
Mitarbeiter/-innen des Betreuungsgerichtes,der Betreuungsbehörde sowie berufliche Betreuern

Anmeldung bis zum 8. April 2025
Telefon: 0351 4 88 94 71 oder
per E-Mail an betreuungsbehoerde@dresden.de

Informationen zur Tätigkeit

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, braucht einen Menschen an seiner Seite, der zum Beispiel Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern regelt. Wer bereits rechtzeitig einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, hat gut vorgesorgt. Wenn in einer solchen Situation jedoch keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird vom Gericht eine Betreuung eingerichtet.

Wer sind berufliche Betreuer/-innen?

Im Rahmen eines Betreuungsverfahrens prüft die Betreuungsbehörde, wer für die betroffene Person als rechtliche Vertretung eingesetzt werden kann. Gibt es keine Person aus dem familiären oder sozialen Umfeld der betroffenen Person, die bereit und geeignet ist, die Betreuung zu übernehmen oder ist der Regelungsbedarf für die betroffene Person so umfangreich, dass keine ehrenamtliche Betreuungsperson dies leisten kann, so kommen berufliche Betreuer/-innen zum Einsatz. Per Beschluss einer Richterin oder eines Richters des Amtsgerichts/Betreuungsgerichts werden berufliche Betreuer/-innen als gesetzliche Vertretung für die betroffene Person bestellt und erhalten damit ihre Handlungsgrundlage.



Kontakt

Betreuungsbehörde/ Versicherungsamt (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Abt. Inklusion/ Eingliederung

Besucheranschrift

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Postfach 12 00 20
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Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12, 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 14 bis 16 Uhr

HOTLINE Bürgertelefon Rente (Versicherungsamt@dresden.de)

Glashütter Straße 51
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01309 Dresden

Telefon 0351-4884841