Was ist eine rechtliche Betreuung?
Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, braucht einen Menschen an seiner Seite, der zum Beispiel Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern regelt. Wer bereits rechtzeitig einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, hat gut vorgesorgt. Wenn in einer solchen Situation jedoch keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird vom Gericht eine Betreuung eingerichtet.
Wer sind berufliche Betreuer/-innen?
Im Rahmen eines Betreuungsverfahrens prüft die Betreuungsbehörde, wer für die betroffene Person als rechtliche Vertretung eingesetzt werden kann. Gibt es keine Person aus dem familiären oder sozialen Umfeld der betroffenen Person, die bereit und geeignet ist, die Betreuung zu übernehmen oder ist der Regelungsbedarf für die betroffene Person so umfangreich, dass keine ehrenamtliche Betreuungsperson dies leisten kann, so kommen berufliche Betreuer/-innen zum Einsatz. Per Beschluss einer Richterin oder eines Richters des Amtsgerichts/Betreuungsgerichts werden berufliche Betreuer/-innen als gesetzliche Vertretung für die betroffene Person bestellt und erhalten damit ihre Handlungsgrundlage.
Wer kann als berufliche/-r Betreuer/-in tätig werden?
Voraussetzung um als berufliche/-r Betreuer/-in tätig werden zu können ist die Registrierung durch die zuständige Stammbehörde.
Jede volljährige Person kann als berufliche/-r Betreuer/-in tätig werden, sofern sie für die Ausübung dieses Berufs persönlich geeignet und zuverlässig ist und die erforderliche Sachkunde nachweisen kann.
Berufliche Betreuer/-innen gehen überwiegend einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Sie können aber auch in einem anerkannten Betreuungsverein beschäftigt sein.
Welche Eigenschaften sollten berufliche Betreuer mitbringen?
Soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung und ein Verständnis für andere Lebensanschauungen und -einstellungen sind nötig, um die betreute Person auch in komplexen Problemfällen unterstützen zu können.
Anwendungsbereite Rechtskenntnisse, vor allem im Betreuungs- und Sozialrecht, sowie Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Leistungsträgern sind für die Tätigkeit als berufliche/-r Betreuer/-in von besonderer Bedeutung.
Eine Aufgeschlossenheit gegenüber IT-Anwendungen ist von Vorteil.
Welche Aufgaben werden übernommen?
Die Tätigkeit der beruflichen Betreuer/-innen ist vielseitig und komplex. Durch ihre Hilfe werden Menschen mit einer Krankheit oder einer Behinderung in ihrer autonomen und selbstbestimmten Lebensführung unterstützt. Die Aufgaben können umfangreich sein, richten sich allerdings nach dem tatsächlich erforderlichen Regelungsbedarf der zu betreuenden Person. Sie können unter anderem die Vermögenssorge, Ämter- und Behördenangelegenheiten, das Anhalten und Öffnen der Post, Regelungen rund um die Wohnung, die Bestimmung des Aufenthaltsorts oder die Vertretung in der Gesundheitssorge umfassen.
Wer ist Ansprechpartner für berufliche Betreuer und Informationen über das Berufsbild?
Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt berufliche Betreuer/-innen bei Fragen und Problemen. Regelmäßig finden von der Betreuungsbehörde organisierte Veranstaltungen und Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs statt.
Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit als berufliche Betreuungsperson haben, vereinbaren wir gern ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen. Sie erhalten Informationen über die Tätigkeit als berufliche/-r Betreuer/-in und die Voraussetzungen für die Registrierung. Gern klären wir Ihre Fragen.