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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Baustellen_Laerm_Staub.php 16.05.2024 13:43:08 Uhr 22.12.2024 07:43:06 Uhr

Baustellen: Belästigungen durch Lärm und Staub

Etwas Neues entsteht oder Altes wird saniert: wo gehobelt wird, fallen Späne. Und wo es Baustellen gibt, entstehen Belästigungen vor allem durch Lärm und Staub.
Auch wenn Baustellen in der Regel zeitlich begrenzt sind und damit das Ende ihrer Auswirkungen absehbar ist, so sind Baustellen so einzurichten und zu betreiben, dass Belästigungen für die Nachbarn so weit wie möglich vermieden werden.

Zur Bewertung von Baustellenlärm besteht ein gesondertes Regelwerk, welches nachfolgend näher erläutert wird. Sofern ein Bauherr von diesem Regelwerk abweichen möchte, gibt es die Möglichkeit, für bestimmte, eng begrenzte Fälle eine Ausnahme zu beantragen.

Zur Verhinderung von Staub, der durch Baustellen entsteht, ist der „Stand der Technik“ von staubmindernden Maßnahmen einzuhalten.

Ansprechpartner

Baustellenlärm

Umweltamt
Untere Immissionsschutzbehörde
Telefon: 0351-4886242
E-Mail: umwelt.recht2@dresden.de

Baustellenstaub

Bauaufsichtsamt
Telefon: 0351-4883671
E-Mail: bauaufsichtsamt@dresden.de