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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/11/pm_04.php 14.11.2024 12:35:11 Uhr 14.11.2024 16:14:58 Uhr

Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026: Entwurf online einsehbar

Einwendungen sind bis 11. Dezember möglich

Am Donnerstag, 21. November 2024 wird der Entwurf der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 vom Oberbürgermeister in der Stadtratssitzung eingebracht und dem Stadtrat zugeleitet.

Daneben wird der Entwurf der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 9. März 2018 (SächsGemO) vom 22. November 2024 bis 2. Dezember 2024 elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 kann im Internet unter www.dresden.de/haushalt eingesehen werden. Zusätzlich stehen dort ausgewählte Bestandteile dieses Entwurfes in grafisch aufbereiteter Form zur Verfügung. Eine entsprechende ortsübliche Bekanntgabe steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom Donnerstag, 14. November 2024.

Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO haben Einwohner und Abgabepflichtige der Landeshauptstadt Dresden vom 22. November 2024 bis 11. Dezember 2024 die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 zu erheben.

Die Einwendungen sind schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Stadtkämmerei, Postfach 12 00 20 in 01001 Dresden oder per E-Mail an stadtkaemmerei@dresden.de zu richten. Es ist zwingend erforderlich, dass bei Einwendungen der Name und die vollständige Anschrift anzugeben sind. Dies trifft auch für Einwendungen per E-Mail zu.