Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/09/pm_006.php 03.09.2024 14:01:20 Uhr 03.09.2024 16:21:00 Uhr

Ergebnis der Integrations- und Ausländerbeiratswahl 2024 in Dresden

54.000 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft konnten per Briefwahl teilnehmen

Am Sonntag, 1. September 2024, fand neben der Landtagswahl auch die Wahl der ausländischen Kandidatinnen und Kandidaten des Integrations- und Ausländerbeirates der Landeshauptstadt Dresden als Briefwahl statt. Bis Sonntag um 12 Uhr gingen die letzten Wahlbriefe ein und ab 12 Uhr wurden die Ergebnisse ermittelt. 54.000 Personen waren wahlberechtigt, davon haben 7.652 Personen abgestimmt, was einer Wahlbeteiligung von 14,2 Prozent entspricht. 

Zur Wahl standen 28 Kandidierende. Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden nach vorläufigem Ergebnis in das Gremium gewählt:

  • Bock, Natalija Volodimiryvna
  • Chekuru, Avinash
  • Dr. Rahman, Mohammad Shahinur
  • Hamdan, Nahed
  • Andreev, Maxim Andreeviè        
  • Arabi, Lara
  • Heletiy-Luka, Nataliya Mihajlìvna        
  • Vincze, Viktor        
  • Khaja Sharief        
  • Pieper, Iryna Igorivna        
  • Preuß, Irina 

Das Wahlergebnis wird momentan geprüft. Das amtliche Endergebnis stellt der Wahlausschuss in seiner Sitzung am Montag, 9. September 2024, um 13 Uhr im Haus an der Kreuzkirche, Mauersberger Saal, fest. Das vorläufige Endergebnis ist auf www.dresden.de/wahlen unter „Integrations- und Ausländerbeiratswahlen“ einsehbar. 

Das ist der Integrations- und Ausländerbeirat

Der Integrations- und Ausländerbeirat ist ein Gremium, welches die Interessen aller Migrantinnen und Migranten in Dresden vertritt und in Partnerschaft mit dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat an kommunalen Entscheidungsprozessen mitwirkt, die Migrantinnen und Migranten betreffen. Der Beirat besteht aus 20 Personen – elf Mitglieder haben einen Migrationshintergrund und werden alle fünf Jahre gewählt, die anderen neun Mitglieder sind Stadträtinnen und Stadträte. Wahlberechtigt sind Personen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, über 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Dresden wohnen.