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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/07/pm_050.php 31.07.2024 13:06:35 Uhr 31.07.2024 15:23:15 Uhr

Belehrung für Gesundheitszeugnis ab 1. August auch online möglich

Präsenztermine werden weiterhin angeboten

Ab Donnerstag, 1. August 2024, kann die Belehrung im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (Gesundheitszeugnis) auch online absolviert werden. Das Gesundheitszeugnis ist für alle Personen erforderlich, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, sie beispielsweise herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Das Amt für Gesundheit und Prävention stellt die Bescheinigungen dafür aus. Zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen gibt es die dafür erforderlichen Hygiene-Belehrungen jetzt auch online. Unter www.dresden.de/belehrung-ifsg kann hierfür ein Termin gebucht werden. Danach ist eine Gebühr von 37 Euro zu entrichten. Nach einer Identifikationsprüfung durch den beauftragten Dienstleister, das Technologiezentrum Glehn, kann der 45-minütige Belehrungsfilm in Deutsch sowie 23 weiteren Sprachen als Untertitel auf einem Handy, Tablet, Laptop oder Computer gestartet werden. Im Anschluss folgt ein Test. Ist der erfolgreich, kann ein Zertifikat heruntergeladen werden.

Freiwilligendienstleistende und Schüler mit verbindlichen Schulveranstaltungen oder im Berufsvorbereitungs-/Berufsgrundbildungsjahr können von den Kosten befreit werden. Dafür muss vor der Terminvereinbarung eine entsprechende Bescheinigung wie zum Beispiel ein Schülerausweis an gesundheitsamt-belehrung-ifsg@dresden.de geschickt werden. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird ein Gutscheincode versendet.

Der Hygienische Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention bietet auch weiterhin Hygiene-Belehrungen in Präsenz auf der Ostra-Allee 9 an. Diese finden jeden ersten Dienstag im Monat um 9, 13 und 15 Uhr statt. 

Neben Küchen, Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und vergleichbaren Einrichtungen besteht in bestimmten Konstellationen auch für Personal in medizinischen Einrichtungen und Betreuungseinrichtungen die Pflicht, eine Hygiene-Belehrung zu absolvieren und die Bescheinigung vorzuweisen. Im Hinblick auf Bestandspersonal werden die entsprechenden Einrichtungen vom Amt für Gesundheit und Prävention separat informiert. Neueinstellungen können bereits den beschriebenen Weg der Online- oder Präsenzveranstaltung nutzen.

Im vergangenen Jahr hat das Amt für Gesundheit und Prävention insgesamt 3.155 Bescheinigungen ausgestellt. Diese gelten deutschlandweit und lebenslang, wenn eine entsprechende Beschäftigung innerhalb von drei Monaten nach Übergabe erfolgt.