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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_111.php 30.05.2024 20:06:25 Uhr 30.06.2024 16:30:36 Uhr

Wahlvorschläge zur Integrations- und Ausländerbeiratswahl gefragt

Vom 31. Mai bis zum 27. Juni 2024

Zeitgleich mit der Landtagswahl findet in diesem Jahr am 1. September 2024 die Integrations- und Ausländerbeiratswahl statt. Abgestimmt werden kann ausschließlich per Briefwahl. Wählen dürfen bei der Integrations-und Ausländerbeiratswahl Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Dresden wohnen. Die Wahlbenachrichtigungen werden Anfang August versendet.

Vom morgigen Freitag, 31. Mai 2024, bis zum 27. Juni 2024, 18 Uhr, können Wahlvorschläge beim Wahlleiter der Integrations- und Ausländerbeiratswahl schriftlich eingereicht werden. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 30. Mai 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt. Mit einem Wahlvorschlag bewirbt sich eine Person als Mitglied im Ausländerbeirat. Bewerben können sich ausländische oder eingebürgerte Personen, die am Tag der Wahl seit mindestens drei Monaten (1. Juni 2024) in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, sich seit mindestens einem Jahr (1. September 2023) rechtmäßig in Deutschland aufhalten und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Formulare für die Einreichung eines Wahlvorschlages sind online erhältlich unter www.dresden.de/auslaenderbeiratswahl. Hier steht auch, wo die Formulare abgegeben bzw. wohin sie versendet werden können. 

Der Integrations- und Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Dresden ist ein beratendes Gremium, das Ausländerinnen und Ausländer wählen und für das sie kandidieren können. Das Gremium vertritt die Interessen aller Migrantinnen und Migranten in Dresden und wirkt in Partnerschaft mit dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat an kommunalen Entscheidungsprozessen mit, die Migrantinnen und Migranten betreffen. 20 Personen sind Mitglieder des Integrations- und Ausländerbeirats. Elf Mitglieder haben einen Migrationshintergrund und werden alle fünf Jahre gewählt, die anderen neun sind Stadträtinnen und Stadträte.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Diese Ehrenamtlichen zählen am Wahltag ab 9.30 Uhr im Haus an der Kreuzkirche, An der Kreuzkirche 6, Mauersberger Saal, die Wahlbriefe aus und erhalten dafür je nach Funktion 55 bis 75 Euro. Alle Voraussetzungen für den Einsatz als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind online unter www.dresden.de/auslaenderbeiratswahl nachzulesen.