Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/06/pm_063.php 20.06.2023 12:17:17 Uhr 30.12.2024 17:57:08 Uhr |
Sternplatz: Architekten-Wettbewerb ohne Sieger, aber mit zwei Zweitplatzierten
Auf der Fläche der alten Herkuleskeule sollen Wohnungen entstehen
Der Planungswettbewerb „Entwicklung Wohngebietsstandort Sternplatz“ für das Grundstück der ehemaligen Herkuleskeule ist beendet. Unter den Entwürfen, die seit dem Beginn im Dezember 2022 eingereicht wurden, hat eine Jury nun die drei besten gekürt. Dabei erreichten die Bewerbergemeinschaft um Wiencke Architekten PartGmbB (mit hoyer. mai & partner Architekten und RSP Freiraum GmbH) sowie die Bewerbergemeinschaft „AKL I Architektenkooperation Liststraße“ (bestehend aus L10 Architekten und JORDAN BALZER SCHUBERT Architekten PartG mbB) mit ihren Beiträgen den 2. Platz.
Darauf einigte sich die siebenköpfige Jury am Donnerstag, 8. Juni 2023 in den Technischen Sammlungen Dresden. Unter Vorsitz von Architekt Professor Wolfgang Lorch kam das Gremium zu der Empfehlung, statt der klassischen Verteilung (1. Platz, 2. Platz, 3. Platz), keinen ersten Platz, sondern zwei zweite Plätze sowie einen dritten Platz zu vergeben. Der Grund: Für keine Arbeit zeichnete sich eine klare Mehrheit ab. Den dritten Platz belegt der Beitrag der Stefan Forster GmbH.
Bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2023, haben Interessierte die Möglichkeit, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten für das Wohngebäude auf dem Areal der ehemaligen Herkuleskeule im Atrium des World Trade Centers anzusehen. Präsentiert werden der Realisierungsteil für den sozialen Wohnungsbau der WiD Wohnen in Dresden GmbH sowie ein Ideenteil für eine Bauherrengemeinschaft der Landeshauptstadt Dresden.
Mit Abschluss des Planungswettbewerbes werden beide Zweitplatzierten sowie der Drittplatzierte zu einem Verhandlungsverfahren eingeladen. Nach der Abgabe der Erstangebote kommt es zu einem Verhandlungsgespräch und abschließend zu finalen Angeboten. Der Bieter, der unter Einbezug des Wettbewerbsergebnisses die bestmögliche Leistung erwarten lässt, erhält am Ende den Zuschlag.