Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/09/pm_061.php 07.06.2024 09:48:36 Uhr 27.12.2024 04:02:37 Uhr |
Wichtiger Schritt zur Mobilitätswende: Leitlinien für Sharing-Angebote sind in Kraft
Erstmals Regeln für Carsharing, Bikesharing, E-Scooter und E-Mopeds
Seit Juli 2022 verfügt Dresden als eine der ersten deutschen Städte über eine vom Stadtrat beschlossene Strategie für den Umgang mit Sharing-Angeboten, also gemeinschaftlich genutzten Verkehrsmitteln. Es gelten neue Regeln für private Betreiber von Verleihsystemen für Carsharing, Bikesharing und E-Scooter. Dies sorgt zugleich für mehr Flexibilität bei den Nutzerinnen und Nutzern. Auch Anbieter von E-Mopeds können nun in Dresden aktiv werden.
Verkehrsbürgermeister Stephan Kühn: „Die Sharing-Angebote haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und sind weiter auf dem Vormarsch. Es begann mit den E-Scootern, die individuelle Mobilität auf kurzen Strecken erlauben, unachtsam abgestellt, aber nicht nur Freude auslösten. Deshalb haben wir Regeln für gemeinsam genutzte Fahrzeuge, Leihräder, E-Scooter und E-Mopeds formuliert. Aber im Kern geht es um mehr: Wir wollen den Dresdnerinnen und Dresdnern eine kostengünstige, flexible und komfortable Mobilität anbieten. Sharing-Systeme sind die Voraussetzung dafür, Verkehrsräume zu Plätzen mit mehr Grün, breiteren Gehwegen oder Radwegen umzugestalten. Sie sollen daher weiterwachsen und ein wichtiger Baustein im Dresdner Mobilitätsplan 2035+ sein, an dem wir arbeiten.“
Was regeln die Leitlinien für Sharing-Angebote?
Die Landeshauptstadt kann nun Betreiber von E-Scootern, Leihrädern und E-Mopeds verpflichten, ihre Fahrzeuge an Sammelstellen zu bündeln wie auch ihre Fahrzeugflotte auf bestimmte Stadtgebiete zu verteilen. Ziel ist es, das „wilde“ Abstellen zu unterbinden und den Verleih von Fahrrädern und E-Scootern auch am Stadtrand sicherzustellen. Bei Verstößen können die Betreiber ihre Genehmigung wieder verlieren. Auch für Carsharing-Anbieter gibt es Neuerungen: Das stationäre Carsharing ist nun ebenso außerhalb von MOBIpunkten im öffentlichen Straßenraum möglich. Außerdem soll das sogenannte „Free Floating“ die Ausleihe und Rückgabe von Sharing-Fahrzeugen im gesamten Stadtgebiet erlauben, also an jeder geeigneten Stelle entlang öffentlicher Straßen. Wer also ein stationäres Carsharing-Angebot betreibt, darf ab einer Mindestzahl dort angebotener Fahrzeuge auch einen stationslosen Verleih anbieten. Das für die Nutzerinnen und Nutzer deutlich flexiblere Verleihsystem soll die Ausleihe und Rückgabe von Sharing-Fahrzeugen an unterschiedlichen Punkten ermöglichen. Weitere Informationen für die genaue Antragsfrist für die Betreiber von Sharing-Angeboten werden noch bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt lösen die Sharing-Leitlinien auch alle bisherigen Kooperationsvereinbarungen mit Betreibern von Sharing-Angeboten ab.
Warum Sharing-Leitlinien?
Die Sharing-Leitlinien definieren, wie Sharing-Systeme auf öffentlichen Straßen betrieben werden können. Das Amt für Stadtplanung und Mobilität hat die Anbieter von Sharing-Angeboten bei der Erstellung dieser Leitlinien einbezogen. Die neuen Regeln gelten für private Anbieter wie Nextbike, teilAuto, Lime, TIER, MIET-ON und andere private Firmen, die dies eigenwirtschaftlich oder - wie im Falle des Fahrradverleihs - auch für die Stadt Dresden, übernehmen. Der Betrieb von E-Scootern soll geordneter ablaufen: Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt es in Verbindung mit den Sharing-Leitlinien, Genehmigungen für den Betrieb an Auflagen zu knüpfen sowie die E-Scooter besser zu verteilen und zu überwachen. Die Leitlinien verpflichten die Betreiber, einen Sensor einzubauen, der es ermöglicht, umgekippte Fahrzeuge zu identifizieren. Ein permanentes Monitoring soll sicherstellen, dass die Fahrzeuge entsprechend der Quoten auf die Stadtgebiete verteilt sind und sich nicht in der Innenstadt ballen. Für das Abstellen der Fahrzeuge in Bereichen mit Parkgebühren können Betreiber eine Parklizenz als Jahrespauschale erwerben. Dies gilt laut Beschluss des Stadtrates allerdings nicht für die Innere Altstadt und die Äußere Neustadt. Die Betreiber signalisierten, dass ein Angebot damit momentan nur bedingt wirtschaftlich und eher nicht zu erwarten sei.
Hintergrund
Anlass sind die durch die Digitalisierung wachsenden Möglichkeiten, individuelle Mobilität zielgerichtet zur Verfügung zu stellen. Viele Menschen können damit auf ein eigenes Fahrzeug verzichten. Gemeinschaftlich genutzte Autos (Carsharing) bieten den Vorteil, mit deutlich weniger Fahrzeugen, weniger Platzbedarf und geringerer Verkehrsbelastung eine flexible, komfortable und darüber hinaus kostengünstige sowie umweltfreundliche Mobilität zu erreichen. Wenn diese Fahrzeuge elektrisch fahren und in das System von Bus und Bahn eingebunden sind, kann öffentliche Mobilität als umfassender, individueller und klimafreundlicher Service angeboten werden. Das trifft neben dem Carsharing auch auf den Verleih von Fahrrädern zu, was in Dresden unter dem Namen MOBIbike sehr erfolgreich ist.
Multimobilität ist das Zukunftsthema: Je nach Zweck können sich die Dresdnerinnen und Dresdner so zum Beispiel auf dem Arbeitsweg per Jobticket im öffentlichen Nahverkehr bewegen, nutzen als Zubringer zur S-Bahn ein Leihfahrrad und für den Ausflug oder die Fahrt zum Baumarkt ein Carsharing-Fahrzeug. Vom Kleinbus bis zum Elektrofahrzeug kann dann der jeweils effizienteste Typ genutzt werden.
„Mit den Sharing-Angeboten geht Dresden einen wichtigen Schritt in Richtung Mobilitätswende und Klimaneutralität“, so der Verkehrsbürgermeister.