Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_008.php 07.05.2020 10:23:05 Uhr 21.12.2024 18:12:47 Uhr |
Dresden in Zeiten des Corona-Virus – Update 4. Mai
Eigenbetrieb Sportstätten Dresden öffnet ab 5. Mai Außensportstätten
Auf Grundlage der ab heute, 4. Mai 2020, geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsens öffnet der Eigenbetrieb Sportstätten Dresden ab Dienstag, 5. Mai 2020, die kommunalen Sportstätten für den Vereinssport unter einschränkenden Maßnahmen.
Dabei müssen die Anordnungen gemäß der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalts umgesetzt werden. Das bedeutet die Einhaltung der Abstandsregeln von mindestens 1,50 Meter, eine vorhandene Nutzungsfläche von mindestens 20 Quadratmeter pro Person, das Unterlassen von Trainingseinheiten mit Mannschaftscharakter sowie die Vermeidung jeglichen Körperkontakts. Für den Laufsport ist der Mindestabstand je nach Tempo auf fünf bis zehn Meter zu vergrößern. Zudem bleiben Umkleiden und Duschen sowie die Vereinsräume geschlossen.
Der Eigenbetrieb Sportstätten hat alle Dresdner Sportvereine über diese Entscheidung informiert. Sobald sie die Einhaltung der genannten Auflagen gegenüber dem Eigenbetrieb Sportstätten Dresden bestätigt haben, können sie die Außensportstätten wieder nutzen.
Außenanlagen von Schulsportstätten sowie alle Innensportstätten, wie Sporthallen, bleiben vorerst geschlossen. Sofern davon betroffene Sportvereine eine Verlagerung des Trainings auf eine Außensportstätte planen, können sie eine entsprechende Nutzungszeit auf der gewünschten Sportstätte bei der Servicestelle des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden per Mail unter sport@dresden.de beantragen.
„Wir werden im Rahmen der Auflagen und erlaubten Möglichkeiten alles tun, damit auch der Indoorsport von den erfreulichen Lockerungen zum Sporttreiben profitieren kann. Da auf vielen Sportstätten Trainingseinheiten in Spielformen bzw. mit Mannschaftscharakter nicht erlaubt sind, ist in der aktuellen Situation bei einigen Sportarten von einem geringeren Platzbedarf auszugehen, der zusätzliche Nutzungskapazitäten schaffen könnte. Wir werden prüfen, in welchem Umfang wir den noch nicht bekannten Bedarf dieser Sportvereine gerecht werden können“, so Ralf Gabriel, Betriebsleiter des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden.
Kindertagespflege wieder planmäßig in Betrieb
Seit heute, 4. Mai 2020, können die Betreuungsangebote der Dresdner Kindertagespflegestellen wieder uneingeschränkt in Anspruch genommen werden. Die vom Freistaat Sachsen verfügte Einstellung des Betriebs wurde am 1. Mai 2020 aufgehoben. Nachdem in der letzten Woche lediglich 320 Kinder in der Notbetreuung der Tagesmütter und -väter betreut werden durften, können ab heute wieder alle rund 1.800 in Kindertagespflegestellen angemeldeten Kinder die regulären Betreuungsangebote besuchen.
Notbetreuung in den Kitas und Horten läuft weiter: In Kitas und Horten gilt nach wie vor lediglich eine Notbetreuung. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Notbetreuung sind allerdings erweitert. Die neuen Möglichkeiten haben die Dresdner Eltern rege genutzt. Wurden in der letzten Woche durchschnittlich rund 3.290 Kinder pro Tag in den kommunalen Kindertageseinrichtungen betreut, so stieg deren Zahl heute bereits auf 4.256 Kinder. Den Einrichtungsleitungen ist die Tätigkeit nach wie vor mittels schriftlicher Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherren nachzuweisen. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
Das Formular sowie die Übersicht zu anspruchsberechtigten Personen stehen unter www.dresden.de/kita.
Sprechzeiten Beratungs- und Vermittlungsstelle und Beitragsstelle: Die Beratungs- und Vermittlungsstelle sowie die Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung bieten weiterhin keine Sprechzeiten an. Die Beratung erfolgt weiterhin ausschließlich telefonisch (Beratungs- und Vermittlungsstelle 0351-4885051 und Beitragsstelle 0351-4885080) sowie per E-Mail an kindertagesbetreuung@dresden.de. Eine Absenkung, die Übernahme oder der Erlass von Elternbeiträgen kann weiterhin formlos per Post beantragt werden.
Erstattung von Elternbeiträgen: Für Eltern, die wegen der verfügten Betriebseinstellungen keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege oder Horten nutzen konnten bzw. können, fallen bis einschließlich 24. Mai 2020 auch keine Beiträge an. Nur wer die Notbetreuung für systemrelevante Berufe seit 18. April 2020 nutzt, entrichtet dafür auch die entsprechenden Elternbeiträge. Auf diese Regelung haben sich am 30. April 2020 die kommunalen Spitzenverbände mit dem sächsischen Finanzminister verständigt. Die Ausfallkosten tragen Kommunen und Freistaat gemeinsam.
Die Beitragsfreiheit gilt gleichermaßen für Kinder, die in kommunalen Kindertageseinrichtungen und in Einrichtungen in freier Trägerschaft betreut werden. Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet. Eltern müssen für die Rückerstattung keinen gesonderten Antrag stellen. Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen regeln die Rückerstattung von Elternbeiträgen in eigener Verantwortung.
Für Kinder, die einen Hort oder eine Kita des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen besuchen, wurden die anteiligen Elternbeiträge für den Monat März bereits zurückerstattet. Die regulär im April fälligen Elternbeiträge wurden zunächst nicht abgebucht.
Servicehotline: Für Fragen der Eltern zur Notbetreuung hat die Landeshauptstadt Dresden eine Servicehotline unter 0351-4885111 eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen sind unter dieser Telefonnummer montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr zu erreichen.
Spielplätze: Nur ohne Maske auf Spielgeräte
Seit heute, 4. Mai 2020, dürfen Kinder wieder auf Spielplätzen toben. Damit dabei alle gesund bleiben, gelten Hygieneregeln, die an den Spielplätzen aushängen und unter www.dresden.de/spielplaetze zu finden sind.
Ganz wichtig: Während „die Großen“ während ihres Aufenthaltes aus dem Spielplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollten, dürfen Kinder nur ohne eine solche Maske auf die Spielgeräte, um Unfälle zu vermeiden. Ob Kinder während des Aufenthalts auf dem Spielplatz – also abseits der Spielgeräte – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.
Dresdner Stadtarchiv dokumentiert Corona-Situation und bittet um Unterstützung
Das Stadtarchiv bittet die Dresdnerinnen und Dresdner um Unterstützung beim Sammeln von Material, das im Zusammenhang mit dem Coronavirus entstanden ist und entstehen wird. Nachfolgenden Generationen soll ein bestmögliches Bild zum Coronavirus-Ausnahmezustand in Dresden vermittelt werden. Dazu trägt das Stadtarchiv gegenwärtig Material zusammen.
Gesucht werden Drucksachen, Fotos, Videos und sonstige "Corona-Materialien". Auch Lebenserinnerungen und Berichte sind wichtige Dokumente, die diese Zeit widerspiegeln, und sind willkommene Zeitzeugnisse.
De Dokumente können dem Stadtarchiv per E-Mail unter stadtarchiv@dresden.de oder postalisch zugeschickt werden: Stadtarchiv Dresden, Elisabeth-Boer-Straße 1, 01099 Dresden
Ansprechpartnerin zum Thema ist Mandy Ettelt unter 0351-4881525.
Ein Blick in die Geschichte zeigt, wie wichtig die Dokumentation solcher Ereignisse ist. In den vergangenen Jahrhunderten wurde Dresden mehrmals von Epidemien heimgesucht. Archivierte Erlasse und andere Aufzeichnungen geben heute einen sehr guten Einblick in die Maßnahmen, die damals ergriffen wurden. Prof. Thomas Kübler und Dr. Sylvia Drebinger vom Stadtarchiv Dresden zeigen in einem Video auf www.dresden.de/stadtarchiv und www.facebook.com/stadt.dresden, dass Mundschutz, Quarantäne und geschlossene Schulen keine neuen Erscheinungen