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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_007.php 08.05.2020 14:58:14 Uhr 21.12.2024 18:08:09 Uhr

Ordnungsamt passt seinen Dienstbetrieb an die aktuelle Entwicklung an

Das Ordnungsamt erweitert sein Service- und Leistungsangebot schrittweise und ermöglicht einen eingeschränkten und kontrollierten Besucherverkehr wieder in einem größeren Umfang.

Für alle einzelnen Sachgebiete gelten folgende Grundregeln in gleicher Weise:

  1. Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und (schriftlicher) Terminbestätigung innerhalb der unveränderten Öffnungs- und Sprechzeiten möglich. Zur Vermeidung der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus wird es jedoch keine Öffnungszeiten für den sonstigen allgemeinen Besucherverkehr (Laufkundschaft) geben.
    Bürgerinnen und Bürger werden im eigenen sowie im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, ob ein persönlicher Behördentermin notwendig ist oder ob Anliegen schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu klären sind.
  2. Der Zutritt zum jeweiligen Dienstgebäude erfolgt ausschließlich unter Vorlage der schriftlichen Terminbestätigung bzw. in Form einer Einlasskontrolle. Bürgerinnen und Bürgern wird der Zutritt zu den Dienstgebäuden nur mit Mund-Nasenbedeckung gestattet. Die Abgabe von Unterlagen ist auch ohne Termin an den Außenbriefkästen der Dienstgebäude möglich.
  3. Der Zutritt zum jeweiligen Dienstgebäude erfolgt maximal zehn Minuten vor Termin und ohne weitere Begleitpersonen (ausgenommen minderjährige Kinder im Notfall sowie Begleitpersonen von Behinderten).
  4. Achten Sie auf weitere, konkrete Zugangs- und Abgangsmodalitäten vor Ort (Nutzung von Nebeneingängen, Markierung von Laufwegen u. ä.) und halten Sie die allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen ein.
  5. Bringen Sie, wenn möglich, eigene Schreibutensilien mit.
  6. Bitte rechnen Sie mit längeren Bearbeitungszeiten; aufgrund der aktuellen Lage können Anliegen gegebenenfalls anhand von Priorisierungen bearbeitet werden.

Jagd-/Waffen-/Sprengstoffbehörde und Nachlasssicherung

Behördenbesuche sind nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminabsprache per Telefon oder E-Mail mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich. Im Regelfall sind alle anderen Anliegen bis auf Weiteres per E-Mail an waffenbehoerde@dresden.de bzw. ordnungsamt-sicherheit@dresden.de oder auf dem Postweg zu erledigen. Zu den regulären Sprechzeiten stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch telefonisch für Anliegen und Rückfragen zur Verfügung:

  • Waffenbehörde: 0351-4885934, 0351-4885931
  • Nachlass: 0351-4885926

Kfz-Zulassungsbehörde

Der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde ist bis auf Weiteres ausschließlich mit Terminvereinbarung über www.dresden.de/kfz möglich. Für den Zeitraum ab dem 4. Mai 2020 können Sie für Ihr Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde die Online-Terminreservierung nutzen.

Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:

Fahrerlaubnisbehörde

Der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde bleibt auch weiterhin ausschließlich nach telefonisch abgestimmter Terminvereinbarung für dringend notwendige und nicht aufschiebbare Fälle möglich. Sie werden durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Fahrerlaubnisbehörde über den Seiteneingang am Schleppdach zur vollen Stunde abgeholt.

Als nicht dringende und damit aufschiebbare Fälle gelten dabei grundsätzlich bis auf Weiteres:

  • Anträge zum Umtausch von Papier- in Kartenführerschein
  • Anträge AM 15 – Mopedführerschein mit 15
  • Anträge zur Erweiterung auf alle A-Klassen 
  • Anträge internationaler Führerschein
  • Anträge begleitetes Fahren ab 17 (bF 17)

Für Auskünfte und Informationen stehen während der regulären Sprechzeiten telefonisch und per
E-Mail die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

  • Hotline Fahrerlaubnisbehörde: 0351-4888064
    0351-4888068,
    0351-4888055,
    0351-4888060,
    0351-4888062
  • nur zur Abholung von Führerscheinen: 0351-4888070
  • E-Mail: fuehrerscheinstelle@dresden.de

Bußgeldbehörde

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zur Terminvereinbarung telefonisch kontaktiert werden. Für Anhörungen im Bußgeldverfahren steht die Online-Anwendung unter anhoerung.dresden.de zur Verfügung. Einsprüche können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an bussgeldstelle@dresden.de eingelegt werden.

Fundbüro

Verlustanzeigen können über das Online-Formular unter www.dresden.de/fundbuero oder über die E-Mail-Adresse fundbuero@dresden.de gestellt werden. Für Anliegen und zur Terminvereinbarung kann die Hotline des Fundbüros 0351-4885996 zu folgenden Zeiten genutzt werden:

  • Montag und Mittwoch: 13 bis 15 Uhr 
  • Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 18 Uhr 
  • Freitag 9 bis 12 Uhr
  • Eine Terminvereinbarung ist ebenso per E-Mail an fundbuero@dresden.de möglich.

Abteilung Gewerbeangelegenheiten

Behördenbesuche sind nur in dringend notwendigen Fällen und nach vorheriger Terminabsprache mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich. Im Regelfall sind alle anderen Anliegen bis auf Weiteres telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg zu erledigen.

Für Gewerbean-, -um- und -abmeldungen nutzen Sie bitte die Formulare unter www.dresden.de. Bei Fragen hierzu erhalten Sie unter der Hotline 0351-4885899 Unterstützung. Zu weiteren Anliegen kann unter den folgenden Kontaktdaten vorgesprochen werden: