Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gewerbe-anmelden.php 20.12.2024 09:28:40 Uhr 21.12.2024 13:30:37 Uhr

Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden

Wenn Sie ein Gewerbe in der Landeshauptstadt Dresden aufnehmen wollen, müssen Sie dieses bei der Abt. Gewerbeangelegenheiten anmelden.

Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen. Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige per Post (Gewerbeschein). 

Eine Gewerbeanmeldung müssen alle Gewerbetreibenden mit gewerblicher Niederlassung als Haupt- oder Filialbetrieb vornehmen. Dies gilt auch, wenn die gewerbliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (z.B. durch Gründung einer juristischen Person) ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig.

Bei Personengesellschaften (beispielsweise GbR, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, UG, AG) obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertreter*innen (z.B. Geschäftsführer*in einer GmbH).

Erreichbarkeit - Weihnachten und Jahreswechsel

Bitte beachten Sie, dass die Abteilung Gewerbeangelegenheiten vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen hat.
Ihr Anliegen wird im Neuen Jahr so schnell wie möglich bearbeitet. Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Rückfragen ab.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen angenehme Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start in das Jahr 2025.

Bei folgenden Unternehmensarten können Sie Ihr Gewerbe online an-, um- oder abmelden:

  • Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmensgesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG (GmbH & Co. KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)

Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihre Online-Gewerbeanzeige erst bearbeitet werden kann, nachdem eine Bezahlung der Gebühr erfolgt ist. Folgende Zahlarten können hierfür genutzt werden:

Kreditkarte, Paypal, Giropay

Gewerbeanmeldung mit persönlicher Vorsprache, per E-Mail oder schriftlich 

In allen anderen Fällen bitten wir Sie, einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren oder die Gewerbemeldung schriftlich oder per E-Mail mit den jeweils erforderlichen Unterlagen vorzunehmen. Bitte nutzen Sie dazu die unten stehenden Formulare und beachten Sie, dass in diesen Fällen die Gewerbemeldung unterschrieben sowie mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Kopie des Aufenthaltstitels bei Nicht-EU-Bürgern) versehen sein muss. Wir beraten Sie gern.

Bei Fragen kontaktieren Sie während der Öffnungszeiten bitte unsere Hotline-Nummer: 0351-4885899. Weitere Informationen können Sie den Merkblättern und dem FAQ am Ende der Seite entnehmen.

Kontakt

Abteilung Gewerbeangelegenheiten

Besucheranschrift

Augsburger Str. 3


Telefon 0351-4885811 , Hotline: 0351-4885899
E-Mail gewerbeangelegenheiten@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Öffnungszeiten

Montag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 9 - 12, 13 - 17 Uhr
Donnerstag: 9 - 12, 13 - 17 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bitte wählen Sie aus untenstehender Übersicht die für Sie zutreffende Gewerbeart/Tätigkeit.


Falls Sie nicht sicher sind, welche Gewerbeart oder Tätigkeit für Sie zutreffend ist, können Sie in der Suche nach Berufen und Tätigkeiten einfach den gewünschten Beruf bzw. die gewünschte Tätigkeit auswählen, und dem Link zum zugehörigen Anliegen folgen:


Sollte die gewerbliche Tätigkeit, die Sie aufzunehmen wünschen, nicht dabei sein, können Sie sich an die Einheitliche Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer (EAU) der Landeshauptstadt Dresden oder den Einheitlichen Ansprechpartner des Freistaates Sachsen wenden.


Gewerbetreibende bestimmter Berufsgruppen unterliegen bei der Bekämpfung der Geldwäsche besonderen Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten.