Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/06/pm_039.php 17.06.2019 08:29:38 Uhr 22.11.2024 15:33:33 Uhr |
Neustadt: Dresden freut sich auf die BRN – Bunte Republik Neustadt
Stadtteilfest vom 14. Juni bis 16. Juni 2019
„Die BRN ist das Stadtteilfest der Äußeren Neustadt, organisiert von allen interessierten Bürgern der Bunten Republik. Seit 1990 wird sie traditionell am dritten Juni-Wochenende ausgerufen und hat sich von einer politischen Republik gegen Spekulation, Mietwucher, Zerstörung und Vertreibung der Bewohner zum Nachbarschafts-, Kunst- & Kulturfest entwickelt.“, so unter www.brn-dresden.de.
Die Landeshauptstadt Dresden ist auf das Fest gut vorbereitet:
Etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD) des Ordnungsamtes werden an allen drei Tagen täglich im Einsatz sein. Sie setzen die verkehrsrechtliche Anordnung wie Parkverbote in den betreffenden Straßen um und sichern damit die Aufbauphase für die einzelnen Veranstalter. Während des Festes kontrollieren sie die Einhaltung der Polizeiverordnung. Diese ist nachlesbar unter www.dresden.de/brn. Hier die wichtigsten Regelungen:
Glasflaschenverbot: Das Mitbringen von Glasflaschen ins Festgebiet und der Verkauf von Glasflaschen im Festgebiet sind verboten. Gemeinsam mit der Polizei kontrollieren die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes an den Hauptzugängen zur BRN die Besucher entsprechend. Glasflaschen werden in die extra aufgestellten Glascontainer an den Zugangsstraßen entsorgt.
Feuerwerksverbot: Das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern ist auf dem Gelände der BRN verboten.
Verbot offener Feuer: Offene Feuer dürfen auf dem Festgelände nicht entzündet werden.
Lärmschutz: Um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten, müssen lärmintensive Veranstaltungen um 1 Uhr am Sonnabendmorgen und am Sonntagmorgen beendet werden. Das Fest endet am Sonntag um 21 Uhr.
Zufahrtsverbot: Motorisierte Fahrzeuge dürfen ab Freitag, 14. Juni, 16 Uhr, bis Sonntag, 16. Juni, 24 Uhr, das Festgebiet nicht befahren. Dies wird an den Kontrollpunkten der Zufahrtsstraßen überprüft.
Waffenverbot: Das Mitführen von Waffen jeder Art ist verboten.
In diesem Jahr werden in den Abendstunden Drohnen-Aufnahmen angefertigt, um die Besucherströme im Nachgang auszuwerten. Dabei werden keine Einzelaufnahmen von Personen angefertigt, sondern nur Überblicksbilder erstellt, die eine Bewertung des Besucheraufkommens ermöglichen sollen.
Verkehrseinschränkungen
Von Freitag, 14. Juni, 6 Uhr, bis Montag, 17. Juni, 16 Uhr, kann im Festgebiet nicht geparkt werden. Abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Das Ordnungsamt verteilt seit Dienstag, 11. Juni entsprechende Hinweiszettel an den geparkten Fahrzeugen. Motorisierte Fahrzeuge dürfen ab Freitag, 14. Juni, 16 Uhr, bis Sonntag, 16. Juni, 24 Uhr, das Festgebiet nicht befahren.
Ab Freitag, 14. Juni, 6 Uhr, werden Schutzmaßnahmen bzgl. der Zufahrtssperren in das Festgebiet aufgebaut. Dabei kommt es zu Verkehrseinschränkungen und Sperrungen im und außerhalb des Festgebietes.
Fundsachen
Fundsachen können bei den Bediensteten des GVD abgegeben werden. Nicht abgeholte Gegenstände übergeben die Mitarbeiter im Anschluss an das Fundbüro der Landeshauptstadt Dresden. Dort können sie dann zu den Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, sowie Freitag 9 bis 12 Uhr, abgeholt werden.
Das Straßen- und Tiefbauamt ist verantwortlich für die Prüfung und Ausreichung der Bescheide für Sondernutzungen der Straßen im Festgebiet. 141 Anträge sind eingegangen. Hier die Übersicht:
Inseln: Sieben Anträge wurden genehmigt. Die Inselanträge erfolgten für folgende Bereiche: Martin-Luther-Platz, Martin-Luther-Straße im Abschnitt zwischen Bautzner Straße und Martin-Luther-Platz; Böhmische Straße 9 bis Einmündung Martin-Luther-Platz; Alaunstraße im Abschnitt zwischen Katharinenstraße und Louisenstraße; Görlitzer Straße zwischen Hausnummer 18 b und Hausnummer 37; Talstraße, Schönfelder Straße und Kamenzer Straße zwischen Einmündung Louisenstraße und Hausnummer 27 und Sebnitzer Straße im Abschnitt zwischen Alaunstraße und Kamenzer Straße sowie Görlitzer Straße im Abschnitt zwischen Sebnitzer Straße und Bischofsweg.
Einzelveranstalter: Es konnten 73 Erlaubnisse an Einzelveranstalter erteilt werden. Mit rund 33 Prozent ist der Anteil der nicht fristgereicht eingereichten Anträge weiterhin hoch.
Dr. Robert Franke, kommissarischer Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes informiert: „Hauptgründe für die Nichtgenehmigungsfähigkeit von Einzelanträgen waren: der Antragsteller hat keine Adresse im Festgebiet; die Antragstellung erfolgte für eine Fläche innerhalb eines Inselgebietes (der Antragsteller wurde an den Inselveranstalter oder das BRN-Büro verwiesen), die Antragstellung erfolgte für eine Fläche innerhalb eines Sperrbereiches gemäß Bebauungsplan oder erforderliche Unterlagen wurden trotz Nachforderung nicht oder wiederholt unvollständig eingereicht."