Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/01/pm_001.php 09.01.2018 11:27:49 Uhr 27.11.2024 09:55:22 Uhr |
Schöffen und Jugendschöffen für das Amtsgericht und Landgericht Dresden gesucht
Bewerbungen können bis 15. Februar eingereicht werden
Die Landeshauptstadt Dresden sucht für die Amtsperiode 2019 bis 2023 etwa 800 Schöffinnen und Schöffen für die Erwachsenenstrafsachen und 450 Jugendschöffinnen und -schöffen, welche die Richter in Jugendstrafsachen ehrenamtlich unterstützen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum Donnerstag, 15. Februar 2018 schriftlich für das Ehrenamt als Schöffe bzw. Jugendschöffe bewerben.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Ich bitte alle interessierten Dresdnerinnen und Dresdner, sich für das Amt des Schöffen bzw. Jugendschöffen zu bewerben. Als Laienrichter üben Sie eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Funktion in unserem Rechtsstaat aus und unterstützen das Amtsgericht und das Landgericht Dresden bei ihrer wichtigen Arbeit.“
Wer Fragen zur Tätigkeit als Schöffe und Jugendschöffe hat, wendet sich bitte an die Bürgerbüros, Ortsämter sowie Verwaltungsstellen der Ortschaften oder telefonisch an 0351-4885888 oder 0351-4885889. Informationen und das Bewerbungsformular sind im Internet unter www.dresden.de/schoeffen veröffentlicht.
Schöffen werden bei der Urteilssprechung in strafrechtlichen Angelegenheiten tätig. Der Einsatz erfolgt am Amtsgericht oder am Landgericht Dresden. Unterschieden wird zwischen Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht und Jugendschöffen, die ausschließlich in Jugendstrafsachen (Alter 14 bis 18 Jahre, teilweise bis 21 Jahre) eingesetzt werden.
Wenn in Strafprozessen über Schuld oder Unschuld befunden wird, sitzen nicht nur Juristen zu Gericht. Gemeinsam mit den Berufsrichtern tragen die Schöffen und Jugendschöffen die Verantwortung für das Urteil. Ihre Stimme hat das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.
Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz kann jeder deutsche Staatsbürger Schöffe in Dresden werden, der bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Dresden wohnt. Die künftigen Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.