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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/05/pm_083.php 28.05.2015 22:59:35 Uhr 19.10.2024 04:57:40 Uhr

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Oberbürgermeisterwahl dringend gesucht

Für die Mitarbeit in den Wahlvorständen zur Oberbürgermeisterwahl am 7. Juni sucht die Landeshauptstadt Dresden nach wie vor ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Dies betrifft im Einzelnen folgende Gebiete: Klotzsche, Hellerau, Niederpoyritz, Hosterwitz, Loschwitz, Rochwitz, Leuben, Laubegast, Prohlis, Niedersedlitz, Nickern, Cossebaude, Oberwartha, Schönborn, Langebrück, Weißig, Gönnsdorf, Pappritz, Zaschendorf, Cunnersdorf, Schullwitz und Weixdorf. Auch Reservewahlhelfer für den Wahltag werden noch gebraucht.

Interessierte können sich ab sofort zu den Sprechzeiten (montags bis freitags 9 bis 12 Uhr, montags, mittwochs und donnerstags 13 bis 16 Uhr, dienstags 13 bis 18 Uhr) bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Ferdinandplatz 1, 6. Etage, melden. Vorzugsweise kann die Bereitschaftserklärung unter www.dresden.de/wahlhelfer online ausgefüllt werden. Bei einer formlosen schriftlichen Anmeldung sollten folgende Angaben enthalten sein: Name, Vorname, Anschrift, gewünschte Funktion im Wahlvorstand, Einsatzort, Telefon oder E-Mail. Die Postanschrift hierfür lautet: Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, AG Wahlhelfer, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, E-Mail: wahlhelfer@dresden.de, Telefon (03 51) 4 88 11 18, Telefax (03 51) 4 88 69 13. Spezielle Einsatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Die Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein. Das heißt, sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Wahlhelfer, die in den letzten Jahren schon mehrfach mitgeholfen haben, wurden schon per E-Mail oder Post angeschrieben.

Die Wahlräume sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die gesamte Zeit anwesend sein. Der Vorsitzende kann einen Schichtbetrieb organisieren. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Dabei muss der Vorstand vollzählig anwesend sein. Die Briefwahlvorstände bereiten ab 15.30 Uhr im Rathaus die Stimmenauszählung vor und beginnen 18 Uhr mit der Stimmenauszählung.

Die Wahlhelfer bekommen je nach Einsatz und Funktion ein Erfrischungsgeld von 20 bis 50 Euro. Die Vorsitzenden und Schriftführer und deren Stellvertreter erhalten eine Schulung für ihre Tätigkeit.

Sollte am 7. Juni keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erhalten, wird ein zweiter Wahlgang am 5. Juli notwendig, so dass sich jeder Wahlhelfer diesen Termin schon mit vormerken sollte.

360 Wahlvorstände sowie 85 Briefwahlvorstände sorgen zur Oberbürgermeisterwahl für einen reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen und im Rathaus. Die Wahlvorstände leiten in den Wahlbezirken die Wahlhandlung und stellen das Ergebnis im Wahlbezirk fest. Zu einem Wahlvorstand gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schriftführer, der stellvertretende Schriftführer und zwei bis drei Beisitzer.