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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/05/pm_075.php 28.05.2015 22:59:30 Uhr 18.09.2024 10:38:31 Uhr

Informationsabend zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Die Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden lädt alle Interessierten am 26. Mai, 18.30 Uhr zu einem Informationsabend zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung in die Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 5309 ein.

Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit sind Ereignisse, die oft völlig unverhofft passieren. Wenn sie aber eintreten und die Betroffenen nicht mehr selbst entscheiden können, wer kümmert sich dann? Nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie noch häufig angenommen, stellvertretend einspringen und alles Notwendige regeln. Oft müssen viele Dinge mit Krankenkasse, Bankinstitut, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und vielen anderen geregelt werden. Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls einer Verfügung die Alternative, um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Sie hat, sofern eine Patientenverfügung vorliegt, dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille der Patientin oder des Patienten umgesetzt wird.

Der Veranstaltungsbesuch ist kostenlos. Telefonische Anmeldung unter der (03 51) 4 88 94 71 und (03 51) 4 88 94 72, da die Platzkapazität begrenzt ist.