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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/05/pm_043.php 28.05.2015 22:59:09 Uhr 19.10.2024 04:57:14 Uhr

Abrutsch eines Parkplatzes in Gittersee – Bauaufsichtsamt ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden ließ die Baustelle in Gittersee, Gitterseestraße 4, mit dem gestern abgerutschten Parkplatz heute durch einen Statiker untersuchen und ordnete weitere Sicherungsmaßnahmen an. Die statische Prüfung ergab unter anderem, dass die Autowerkstatt auf dem angrenzenden Grundstück etwa zur Hälfte nicht mehr nutzbar ist. Zur Abstützung der zur Baustelle ausgerichteten Wand dieser Werkstatt ordnete das Bauaufsichtsamt die Aufschüttung eines provisorischen Erdkeils aus schwerem Material auf der Baustelle an. Das Bauaufsichtsamt prüft jetzt, wie diese Wand endgültig wieder stabilisiert werden kann. Der verbliebene Teil des Parkplatzes wurde mit einem starken Bauzaun abgesperrt. Damit ist sichergestellt, dass kein Autofahrer oder Fußgänger sich der Abbruchstelle aus Unkenntnis nähert und ebenfalls in Gefahr gerät, in die Baustelle zu stürzen. Das Bauaufsichtsamt stellte ferner eine Abweichung von der erteilten Baugenehmigung fest und hört den Bauherrn hierzu an. Genehmigt war der Umbau eines Gebäudes mit einer gewerblichen Nutzung zu einer Wohnnutzung. Statt dessen wurde das Gebäude vollständig abgebrochen. Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird geprüft. Der Bauherr und Schadensverursacher zeigte sich heute kooperativ gegenüber den Anordnungen des Bauaufsichtsamtes. Festgestellt wurde der über den Parkplatz verlaufende Riss durch den Betreiber der Autowerkstatt. Er alarmierte gestern gegen 13.30 Uhr das Bauaufsichtsamt. „Die Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes haben heute alle Maßnahmen getroffen, die notwendig sind, eine akute Gefahrenlage abzuwenden“, stellt Baubürgermeister Jörn Marx fest. „Jetzt geht es darum, zusammen mit dem Statiker die endgültigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Standsicherheit festzulegen“, so Marx weiter. Zur Bergung der abgestürzten Autos müssen sich die Schadensverursacher und die Geschädigten zusammen mit deren Versicherungsgesellschaften verständigen.