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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/05/pm_038.php 28.05.2015 22:59:04 Uhr 04.01.2025 19:01:23 Uhr

Betriebsruhe am Brückentag, 15. Mai

Am Freitag, 15. Mai, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während der Betriebsruhe ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung.

Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt des Bürgeramtes,
- Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes,
- Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamtes,
- Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich, wie zum Beispiel Museen und Theater,
- Städtische Bibliotheken,
- Sachgebiete Straßeninspektionen, Brückeninspektion und Lichtsignalanlagen des Straßen- und Tiefbauamtes,
- Abteilung Standesamt des Bürgeramtes sowie das Sachgebiet Grundsatz und Wahlen.
Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird trotz der Betriebsruhe sichergestellt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die durch diese Organisationseinheiten angebotenen Dienstleistungen während der Sprechzeiten in Anspruch nehmen.

Die Verwaltung des Eigenbetriebes Sportstätten, Freiberger Straße 31, bleibt ebenfalls am genannten Brückentag geschlossen. Die Sportobjekte sind davon nicht betroffen.