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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/05/pm_026.php 28.05.2015 22:58:58 Uhr 18.09.2024 10:11:46 Uhr

60 Prozent der kommunalen Kitas waren trotz Streik ganz oder teilweise geöffnet

Information der Eltern über das Internet wurde sehr stark genutzt

Der Auftakt der drei angekündigten Streiktage führte heute, 8. Mai, in kommunalen Kindertageseinrichtungen wiederum zu starken Einschränkungen für Eltern und Kinder. Von 168 Kindertageseinrichtungen und zehn Außenstellen mussten 60 Einrichtungen streikbedingt geschlossen werden. 118 Kindertageseinrichtungen (einschließlich Außenstellen) konnten teilweise oder ganz geöffnet werden. Von den etwa 2700 Mitarbeiter/-innen in kommunalen Kindertageseinrichtungen beteiligten sich etwa 1 100 Mitarbeiter/-innen am Streik. Davon waren etwa 10 500 Kinder betroffen.

Die Information der Eltern über die städtische Internetseite www.dresden.de/kitas-streik gab Eltern Entscheidungsvorlauf und eine gewisse Planungssicherheit. Auf der Basis freiwilliger Rückmeldungen aus den kommunalen Kindertageseinrichtungen konnte eine Übersicht der voraussichtlichen Schließung oder Öffnung von Kindertageseinrichtungen (einschließlich der Horte) zur Verfügung gestellt werden. Bereits am 7. Mai wurde die Internetseite 18 955 mal aufgerufen und am heutigen Streiktag 4 592 mal. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen sieht sich deshalb in seinem Informationsangebot bestätigt und wird auch für die kommenden Streiktage eine Übersicht voraussichtlicher Schließungen und Öffnungen bereit stellen.

Die Nachfrage an der telefonischen Hotline des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen war mit 121 Anrufen höher als bei den Warnstreiktagen im April. Neben der Informationen zur Öffnung von Einrichtungen benötigten 98 Eltern eine Ersatzbetreuung. Überwiegend konnten Lösungen gefunden werden, für neun Eltern war dies leider nicht möglich. Einige Anrufe erfragten auch die Möglichkeit der Rückerstattung bzw. Reduzierung des Elternbeitrags für den streikbedingten Betreuungsausfall. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen kann dies gemäß § 8 Abs. 4 Elternbeitragssatzung in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Fördersatzung nicht gewähren. Auch ein Schadensersatz für Verdienstausfall kann nicht geltend gemacht werden, da die Landeshauptstadt Dresden nicht die Verursacherin des Betreuungsausfalls ist. Sozialbürgermeister Martin Seidel zeigte sich dankbar, dass der erste von drei Streiktagen mit den Serviceangeboten der Stadt Dresden handhabbar war. „Ich bin froh, dass wir den Eltern von kommunalen Kindertageseinrichtungen über das Internet Informationen zur Vorbereitung auf den Streik geben konnten. Es ist für alle Beteiligten eine hohe Herausforderung mit den Auswirkungen des Arbeitskampfes zurecht zu kommen. Wir werden weiterhin das Mögliche versuchen, um Eltern gut zu informieren und für betroffene Eltern individuelle Lösungen zu finden.“ so Martin Seidel weiter.