Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/05/pm_022.php 28.05.2015 22:58:55 Uhr 04.01.2025 19:22:40 Uhr |
Schulanmeldungen für ABC-Schützen im Schuljahr 2016/2017
Termine zur Anmeldung am 3. und 8. September 2015
Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2016/2017 für alle Kin-der, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 geboren sind, die Schulpflicht. Schul-pflichtig für dieses Schuljahr sind auch die Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden. Die Stadt-verwaltung bittet die Eltern und Sorgeberechtigten, ihr Kind an einem der nachfolgenden Termine an einer Grundschule im Schulbezirk anzumelden. Für die Anmeldung sind folgende Termine vorgese-hen: Donnerstag, 3. September 2015, von 14 bis 18 Uhr und Dienstag, 8. September 2015, von 14 bis 18 Uhr.
In der 32. Kalenderwoche wird das Schulverwaltungsamt die Sorgeberechtigten schriftlich an die be-vorstehenden Schulanmeldetermine erinnern. Bitte beachten Sie jedoch, dass die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes auch dann besteht, wenn die Sorgeberechtigten keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten. Zur Vornahme der Schulanmel-dung genügt die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten. Da es sich jedoch um eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung handelt, ist es erforderlich, dass alle Sorgeberechtigten gemeinsam auf dem der Schulanmeldebestätigung beigefügten Anmeldebogen unterzeichnen und damit ihr Ein-verständnis zur Anmeldung an der jeweiligen Grundschule bekunden. Sofern das alleinige Sorgerecht vorliegt, ist dies zur Schulanmeldung entsprechend nachzuweisen.
Zur Schulanmeldung ist der Personalausweise des anmeldenden Sorgeberechtigten, die Geburts-urkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsam-tes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2016/2017 (Schulanmeldebestätigung) mitzubringen. Ggf. ist der Nachweis über alleinige Sorgerecht (Gerichts-urteil/ Bestätigung des Jugendamtes) vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Träger-schaft besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden. Einen Überblick über die Schulen in den Schulbezirken verschafft der Grundschulfinder des Themenstadtplanes der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/verzeichnis-schulen/schulart:gs. Eltern sollten sich rechtzeitig bei der jeweiligen Schule oder im Internet informieren, ob die Schule wünscht, dass das Kind bei der Schulanmeldung dabei ist. Informationen dazu findet man unter www.dresden.de/media/pdf/schulen/Uebersicht_Kind_gewuenscht.pdf. Nähere Informationen zu den bevorstehenden Schulanmeldungen sowie über die Tage der offenen Tür an Dresdner Grundschulen erhalten Sie im Internet unter www.dresden.de/schulbeginn.
Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist getrennt vorzunehmen. Informationen rund um das Thema Hortanmeldung erhalten Sie durch den Eigenbetrieb Kinderta-geseinrichtungen Dresden, Dr.-Külz-Ring 19, Telefon (03 51) 4 88 51 27
Internet: www.dresden.de/kindertagesstaetten.
Informationen und Rückfragen
Informationen au einen Blick: www.dresden.de/schulbeginn
Grundschulfinder: www.dresden.de/verzeichnis-schulen/schulart:gs
Anmeldung: www.dresden.de/media/pdf/schulen/Uebersicht_Kind_gewuenscht.pdf
Hort: www.dresden.de/kindertagesstaetten
Rückfragen sind möglich unter:
Schulverwaltungsamt, Hoyerswerdaer Straße 3, Telefon (03 51) 4 88 92 23