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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/05/pm_005.php 28.05.2015 22:58:44 Uhr 02.12.2024 04:19:55 Uhr

Oberbürgermeisterwahl findet am 7. Juni statt, Einreichung der Wahlvorschläge bis 11. Mai

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Beginn der Briefwahl

 

Nachdem die Oberbürgermeisterwahl am 26. Februar  im Dresdner Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht wurde, können Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber bis spätestens zum 11. Mai, 18 Uhr, ihre Wahlvorschläge schriftlich oder persönlich einreichen. Für den Fall, dass der Wahlvorschlag nach § 6 b Kommunalwahlgesetz Unterstützungsunterschriften benötigt, sind diese im vorgenannten Zeitraum während der allgemeinen Sprechzeiten der Landeshauptstadt Dresden zu leisten.

Die aktuell eingereichten Wahlvorschläge sind auf der Internetseite der Stadt zu finden: http://www.dresden.de/de/02/060/04/c_025.php.

Prüfung und Zulassung oder auch Zurückweisung der Wahlvorschläge sind Aufgabe des Gemeindewahlausschusses, der am 13. Mai hierüber entscheiden wird. Die Sitzung ist öffentlich. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden anschließend in der gesetzlich vorgesehenen Weise öffentlich bekannt gemacht.

 

Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt

Diese Woche beginnt für alle Wahlberechtigten zur Oberbürgermeisterwahl der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Diese werden bis zum 17. Mai zugestellt.

Jeder Wahlberechtigte wird darüber informiert, in welchem Wahllokal er am Wahltag seine Stimme abgeben kann. Die Dresdnerinnen und Dresdner können die Lage ihres Wahllokals voraussichtlich ab dem 18. Mai auch im Internet (www.dresden.de/wahlen) abrufen.

Wer bis zum 17. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Bürgertelefon (03 51) 4 88 11 20 oder nimmt Einsicht in das Wählerverzeichnis. Nur so kann er sicher sein, dass er sein Wahlrecht am Wahltag auch ausüben kann. Das Wählerverzeichnis liegt vom 18. bis 22. Mai im Zentralen Bürgerbüro Altstadt, Theaterstraße 11–13, während der Öffnungszeiten aus.

 

Briefwahl erst ab 22. Mai

Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können auch Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ab 11. Mai 2015 steht auch das Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen zur Verfügung.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt aber nicht vor dem 22. Mai, denn vorher stehen wegen der wahlrechtlichen Fristen bei der Oberbürgermeisterwahl noch keine Stimmzettel zur Verfügung

Auch die Sofortbriefwahl ist bei der Oberbürgermeisterwahl deshalb erst ab dem 22. Mai möglich.

 

Briefwahlbüro

  • Stadthaus, Theaterstraße 11–15
  • 1. Etage, Raum 100

 

Öffnungszeiten

  • vom 22. Mai bis 4. Juni 2015, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.

Am Pfingstmontag, 25. Mai, bleibt das Briefwahlbüro geschlossen. Am Freitag vor dem Wahltag, 5. Juni, hat das Briefwahlbüro nur von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei über den Eingang Theaterstraße 13 zu erreichen. Der Wahlbrief muss rechtzeitig bis zum Wahltag, 18 Uhr, eingehen. Der Rückversand der amtlichen Wahlbriefe erfolgt innerhalb der Bundesrepublik kostenfrei über die Deutsche Post AG.

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Oberbürgermeisterwahl am 7. Juni ist jeder Deutsche und jeder andere Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Dresden wohnt und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wenn am 7. Juni auf keinen der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfällt, findet am 5. Juli ein zweiter Wahlgang statt.

Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister wird für einen Zeitraum von sieben Jahren gewählt.