Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/04/pm_103.php 28.05.2015 22:58:29 Uhr 17.07.2024 08:46:43 Uhr

Landeshauptstadt Dresden sucht weitere Flüchtlingsunterkünfte

Sozialamt rechnet mit rund 350 zusätzlich notwendigen Plätzen bis Jahresende

 

Laut Hochrechnungen des Sozialamtes werden in diesem Jahr noch zwischen 700 und 800 neue Unterbringungsplätze benötigt, um alle der Landeshauptstadt Dresden vom Land zugewiesenen Flüchtlinge aufnehmen zu können. Das sind rund 350 Plätze mehr, als von der Stadt bisher geplant. Wie der verantwortliche Bürgermeister für Soziales Martin Seidel die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 21. April 2015 informierte, wird das Sozialamt deshalb seine Suche nach neuen Heimstandorten und zusätzlichen Gewährleistungswohnungen in den nächsten Wochen verstärken. Bürgermeister Martin Seidel: „Die Zahlen stellen uns vor eine immense Herausforderung. In den ersten vier Monaten des Jahres haben wir bereits 315 neue Plätze schaffen können. Damit haben wir unsere eigenen Planungen übertroffen. Aber der Markt wird enger und die Zeit eilt davon.“

Die neuen Hochrechnungen basieren auf der aktuell gültigen Zuweisungsprognose des Freistaates Sachsen vom Februar 2015. Danach sind in diesem Jahr durch die Stadt Dresden bis zu 2630 Asylbewerber neu aufzunehmen. Die untere Linie zieht das Land bei minimal 1677 Flüchtlingen. „Der mögliche Zuweisungskorridor ist damit außergewöhnlich breit. Das macht eine präzise Planung sehr schwierig“, fasst Bürgermeister Martin Seidel die Unsicherheit der aktuellen städtischen Planungen zusammen. Je nach Prognose würden zum Jahresende zwischen 2700 und 3500 Asylsuchende in Dresden leben. Der Bedarf an Unterbringungsplätzen in der Stadt differiert im Ergebnis damit zwischen 3300 und knapp 4300 Plätzen. Weil die maximal mögliche Kapazitätsauslastung von Wohnheimen und Gewährleistungswohnungen zwischen 75 und 95 Prozent differiert, benötigt das Sozialamt in der Summe mehr Plätze, als Flüchtlinge unterzubringen sind. Mit heutigem Stand hat die Landeshauptstadt Dresden Zugriff auf 2967 Plätze in Übergangswohnheimen und Gewährleistungswohnungen.

In seinen aktuellen Planungen geht das Sozialamt davon aus, dass sich die Zahl der in Dresden ankommenden Flüchtlinge in 2015 im mittleren Bereich der Zuweisungsprognose des Freistaates bewegen wird. In der Summe werden vom Sozialamt rund 2150 Personen erwartet. Dies sind knapp 400 Personen mehr, als in den vom Stadtrat bestätigten Planungen vom Dezember 2014 unterstellt. Aus heutiger Sicht müssen damit bis zu 800 Unterbringungsplätze in Dresden noch bis zum Jahresende geschaffen werden. Bei einer Unterbringung der Flüchtlinge in Wohnheimen wären es weniger. „Ziel ist und bleibt es auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen, alle in Dresden ankommenden Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen“, fasst Sozialbürgermeister Seidel die Zielstellung der Stadt zusammen. Mit Stand 31. März 2015 leben 2363 Asylsuchende in Dresden.

Aktuell prüft die Verwaltung mehrere ihr angebotene Wohnheimstandorte. Sollte sich im Ergebnis der Prüfungen herausstellen, dass in einzelnen Objekten eine Unterbringung von Flüchtlingen rechtlich möglich und wirtschaftlich darstellbar ist, werden Anwohner und Öffentlichkeit unmittelbar danach informiert. Die Entscheidung über die Nutzung des Objektes selbst trifft auch weiterhin der Stadtrat. Der zuständige Ortsbeirat wird in die Beratungsfolge der entsprechenden Stadtratsvorlage einbezogen. Das Sozialamt der Stadt ist auch für weitere Unterbringungsangebote dankbar. Gesucht werden Immobilien, die sich zur Anmietung als Wohnheim eignen. Wichtig ist, dass die Objekte innerhalb des Stadtgebiets gelegen sind und eine Kapazität von rund 65 Plätzen ermöglichen. Auch separate Ein- bis Vierraumwohnungen sowie Pensionen, Hostels und Ferienwohnungen mit einfacher Ausstattung und einer Kochgelegenheit kommen für das Sozialamt in Frage. Angebote sind schriftlich bei der Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung/Grundsatz, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden einzureichen. Rückfragen werden zu den Sprechzeiten telefonisch unter Telefon-Nr. (03 51) 4 88 48 78 beantwortet.