Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/04/pm_090.php 28.05.2015 22:58:20 Uhr 04.01.2025 19:29:49 Uhr |
Am 30. April endet die Antragsfrist zur BRN
Das Ordnungsamt erinnert daran, dass am 30. April die Antragsfrist für das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt (BRN) 2015 endet. Bis dahin muss den Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis stellen, wer zum Stadtteilfest öffentlichen Straßenraum nutzen möchte.
Die Teilnahmebedingungen sind im Dresdner Amtsblatt 5/2015 vom 29. Januar, Seiten 17 und 18, abgedruckt, veröffentlicht auch unter www.dresden.de/amtsblatt.
Die Teilnahmebedingungen, das Antragsformular und die Anleitungen für den einzureichenden maßstabsgerechten Lageplan sind im Internetauftritt der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/brn abrufbar.
Für Anträge, die nach dem 30. April eingehen, kann eine Bearbeitung nicht gewährleistet werden.