Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/04/pm_079.php 28.05.2015 22:58:16 Uhr 16.08.2024 05:53:35 Uhr

Gewusst? Eltern haben Anspruch auf Beratung im Jugendamt

Das ist auch ohne Termin möglich – jeden Dienstag und Donnerstag

 

Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen bzw. mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, haben Anspruch auf Beratung im Jugendamt. Dabei geht es um Fragen der Anerkennung der Vaterschaft, Regelungen hinsichtlich der elterlichen Sorge sowie das Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen. Dazu können die werdenden Eltern auch schon vor der Geburt des Kindes im Jugendamt vorsprechen.

Mehr als 3000 Väter haben im vergangenen Jahr ihre Vaterschaft freiwillig anerkannt und im Dresdner Jugendamt beurkunden lassen. Dies ist bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen erforderlich, damit zwischen dem Vater und dem Kind rechtlich ein verwandtschaftliches Verhältnis entsteht. Die Mutter des Kindes muss dieser Anerkennung zustimmen. In 123 Fällen unterstützte das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft Mütter im gerichtlichen Klageverfahren hinsichtlich der Vaterschaftsfeststellung. In 36 Fällen wurde die Vaterschaft angefochten.

Rund 8000 Mal wurden im vergangenen Jahr Mütter oder Väter, die allein für ein minderjähriges Kind sorgen, sowie Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr zu Fragen des Unterhalts beraten und beim Geltendmachen ihres Anspruchs unterstützt. Dies betrifft auch Mütter, die selbst einen Unterhaltsanspruch nach der Geburt (Betreuungsunterhalt) haben.

Im Jugendamt wird die Höhe des Unterhaltsanspruchs des Kindes ermittelt, welcher vom Alter abhängig ist. Darüber hinaus spielen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils eine wichtige Rolle. Wenn der Unterhaltsanspruch des Kindes festgestellt ist und von der unterhaltspflichtigen Person nicht rechtsverbindlich anerkannt wird, kann eine gerichtliche Festsetzung im Rahmen der Beistandschaft erfolgen. Diese Leistung des Jugendamtes ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Sie wird auf Antrag des Elternteils eingerichtet, bei dem das Kind lebt.

Beistandschaften können sowohl für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als auch für die Feststellung der Vaterschaft eingerichtet werden. Das Führen der Beistandschaft im Jugendamt ist kostenfrei, jedoch kann es im Rahmen von gerichtlichen Maßnahmen zu Kosten kommen. Im weiteren Verlauf der Beistandschaft werden unter anderem die Höhe des Unterhaltsanspruchs regelmäßig überprüft, der Zahlungseingang überwacht und wenn erforderlich, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen säumige Unterhaltspflichtige eingeleitet. Dies war im vergangenen Jahr in 164 Fällen erforderlich.

Mehr als 8000 Mal wurden durch das Jugendamt Dresden im vergangenen Jahr Vaterschaftsanerkennungen, Erklärungen zur gemeinsamen Sorge oder Unterhaltstitel beurkundet. Die Beurkundungen sind kostenfrei.

Ohne Termin können sich Eltern jeden Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr im Jugendamt, Rathaus Dr.-Külz-Ring 19, beraten lassen. Ein solches Gespräch benötigt Zeit. Es empfiehlt sich daher, bis spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit zu kommen. Weiterführende Informationen gibt es auch im Internet unter www.dresden.de/jugendamt.