Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/04/pm_052.php 28.05.2015 22:57:53 Uhr 02.12.2024 02:52:26 Uhr

Masterplan: Wohnbebauung südlich von der Leipziger Straße

Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, das unterhalb der Marienbrücke zwischen Leipziger Straße und Elbe gelegene Gebiet baulich zu entwickeln und hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Stadtrat hat dazu im Februar 2010 einen Masterplan beschlossen. Der Neustädter Hafen soll sich als neue Adresse am Wasser etablieren und die beliebten Erholungsflächen sollen aufgewertet und ausgebaut werden. Der Stadtrat hat im Januar 2015 darüber hinaus festgelegt, nicht störende gewerbliche Nutzungen zur Unterstützung der Kreativwirtschaft in die Flächenplanung zu integrieren.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 357 C, der derzeit im Stadtplanungsamt bearbeitet wird, soll die vom Stadtrat an diesem sensiblen Bereich angestrebte Balance zwischen Wohnen und freiräumlichen Nutzungen gewährleistet werden. Auf dem zur Elbe hin gelegenen Teil des Grundstücks sollen Grün- und Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, aufgrund des hohen Investitionsinteresses mit den Eigentümern zusammen eine entwicklungsfähige Lösung zu erarbeiten und über die Bauleitplanung die Öffentlichkeit in den Prozess mit einzubinden. Die Verwaltung schlägt dafür ein Werkstattverfahren vor. In diesem Verfahren werden mehrere Architekturbüros zur Abgabe von städtebaulichen Lösungsansätzen aufgefordert. Dabei können nicht nur Lösungen durch die eingebundenen Planungsbüros entwickelt, sondern auch über die Aufgabenstellung hinausgehende Fragestellungen durch die Eigentümerseite, die Planer, Vertreter der Stadtratsfraktionen, der Fachämter und ggf. auch durch Vertreter der Öffentlichkeit diskutiert werden. Stefan Szuggat, Leiter des Stadtplanungsamtes drückte heute, 15. April, seine Erwartung aus, dass ein direkter Interessenausgleich häufig zu einem Konsens führt, der wegen widersprüchlicher Interessen der Beteiligten zuvor nicht für denkbar gehalten wurde.

Der gesamte Bereich liegt zum großen Teil im Überschwemmungsgebiet der Elbe, das noch bis in die bestehenden Wohngebiete nördlich der Leipziger Straße reicht. Beim Hochwasser 2013 haben die Anwohner mit Unterstützung Tausender freiwilliger Helfer rund eine Million Sandsäcke verbaut, um ihre Häuser vor der Flut zu schützen. Im März 2013 hat Oberbürgermeisterin Helma Orosz entschieden, dem Stadtrat vorzuschlagen, für die gefährdeten Bürger und Betriebe einen öffentlichen Hochwasserschutz planerisch soweit zu entwickeln, dass über die weitere Umsetzung mit dem dafür gesetzlich zuständigen Freistaat substanziell verhandelt werden kann. Eine 2012 erstellte und im Februar 2014 präzisierte Studie zeigt, dass ein solcher Gebietsschutz technisch machbar und wirtschaftlich vernünftig ist. Die Höhen einer solchen Anlage, die nicht direkt am Elbufer verlaufen würde, sind unproblematisch. Für einen Schutz des ganzen Gebiets spricht auch die positive wirtschaftliche Entwicklung seit 2002 im Bestand, die zu einem deutlichen Anwachsen der Vermögenswerte geführt hat.

Der Stadtrat hat die Verwaltung am 10. Juli 2014 und nochmals am 22. Januar 2015 beauftragt, die planerischen Grundlagen für einen solchen Gebietsschutz zu entwickeln und im Rahmen der Bauleitplanung die Flächen frei zu halten. Die potenzielle Investorin für den Bereich Marina Garden hat leider mehrfach erklärt, dass Sie einen übergreifenden öffentlichen Hochwasserschutz in ihrem Bereich ablehnt und plant statt dessen eine Wohnbebauung nahe am Fluss. Damit droht die Gefahr, dass spätere Bewohner bei einem Hochwasser wie 2013 in diesen vom Elbehochwasser umflossenen Häusern ohne Strom und Heizung sind. Es ist nicht auszuschließen, sondern sogar sehr wahrscheinlich, dass ein künftiges schweres Hochwasser nicht im Hochsommer sondern im Winter auftritt, bei Temperaturen um null Grad Celsius und vielleicht sogar Eisgang. Das Baugebiet würde für die Einsatzkräfte der Wasser-Wehr eine zusätzliche Belastung darstellen.

Parallel beginnt die Stadtverwaltung mit der durch den Stadtrat geforderten Planung für einen öffentlichen Hochwasserschutz. In einer ersten Bearbeitungsstufe soll eine Vorzugstrasse für die Hochwasserschutzanlage gefunden werden. Die Bebauungsmöglichkeiten der jeweiligen Grundstücke und die Bestandsverhältnisse werden dabei mit berücksichtigt. In dem Bebauungsplanprozess werden die Arbeitsergebnisse der Hochwasservorsorge mit eingebunden.

Über das Grundstück verläuft über eine Länge von 59 Metern der Elberadweg. Dieser Wegeabschnitt ist für den öffentlichen Fahrrad- und Fußgängerverkehr öffentlich gewidmet (nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen). Die potenzielle Investorin drohte der Landeshauptstadt Dresden an, diesen Radweg zu sperren oder ihn gar wegzubaggern. Das Straßen- und Tiefbauamt hat gegenüber ihrem Anwalt durch einen förmlichen Bescheid untersagt, die Benutzung des Elberadweges zu erschweren oder zu verhindern. Insbesondere haben wir untersagt, den Radweg zu beschädigen oder ihn zu entfernen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung haben wir ein Zwangsgeld angedroht.

Stefan Szuggat erläuterte noch einmal, dass selbstverständlich auch der bestehende Elberadweg in der Bauleitplanung mit eingeplant wird. Eine neue Brücke wird hingegen nicht geplant. Die Untersuchung zu neuen Brückenstandorten, die der Stadtrat im Jahr 2011 von der Stadtverwaltung eingefordert hat, ist in 2014 abgeschlossen worden. Danach besteht auch langfristig kein Bedarf für eine neue ÖPNV-gebundene Brücke in Verlängerung der Erfurter Straße.