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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/04/pm_048.php 28.05.2015 22:57:51 Uhr 18.09.2024 10:28:51 Uhr

Umweltamt kontrolliert Gewässer – Anlieger sollten Grundstücke begehbar machen

Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden beginnt Mitte April mit den diesjährigen Begehungen an Dresdner Gewässern zweiter Ordnung. Zu den Gewässern zweiter Ordnung zählen in Dresden alle Gewässer außer Elbe, Weißeritz und Lockwitzbach.

Im Rahmen der Kontrollgänge überprüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zuflüsse und Uferbeschaffenheit von über 40 Dresdner Flüssen, Bächen und Teichen. Die Arbeiten dienen unter anderem dem Hochwasserschutz, indem sie sicherstellen, dass Hochwasser abgeführt werden kann ohne größere Schäden zu verursachen. Zum ersten Termin am 16. April sind Gewässer in Dresden Weißig an der Reihe. Die vorerst letzte Gewässerschau wird am 18. Juni in Dresden Pennrich am Schmiedberggraben durchgeführt.

Die Anlieger werden gebeten, ihre Grundstücke für die Gewässerschau begehbar zu machen. So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserbehörde ihre Arbeit ungehindert durchführen und zügig beenden.

An folgenden Terminen finden die Kontrollen jeweils zwischen 9 und 14 Uhr statt:

16. April 2015:
Weißig – Schullwitzer Grenzbach, Storchenteich, Storchenteichbach, Hornwegteich, Bach von der Wolmersdorfer Hofewiese, Mittelwegwasser, Steinhübelwasser, Zufluss Steinhübelwasser;

30. April 2015:
Mariengraben, Mariengrabenteiche, Forststraßenteiche, Wiesengraben Ost, Marienteiche, Marienbad, Weißiger Wiesenteich, Gondelteich, Zwergteich;

21. Mai 2015:
Schirrbergwasser, Schirrbergwasser 1, Reitzendorfer Bach, Meßweggraben, Reitzendorfer Grundteich, Großer Baggerteich, Baggergraben, Runder Weiher, Zaschendorfer Graben, Reitzendorfer Mühlbach;

04. Mai 2015
Oberwarthaer Sickergraben, Sickerbach, Unkersdorfer Silberbach, Unkersdorfer Feldbach, Unkersdorfer Flutmulde, Unkersdorfer Teich, Unkersdorfer Schreiberteich;