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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/04/pm_039.php 28.05.2015 22:57:44 Uhr 18.09.2024 10:38:40 Uhr

Auflagen der Versammlungsbehörde gegenüber dem Bündnis Dresden Nazifrei sind rechtmäßig

Das Dresdner Verwaltungsgericht bestätigte in einem Beschluss am heutigen Tag, dass die von der Versammlungsbehörde verfügte Routenänderung rechtmäßig ist.
Das Gericht folgte damit der Auffassung der Behörde, wonach die Versammlung von Bündnis Dresden Nazifrei vordergründig dem Ziel dient, die Versammlung von PEGIDA e. V. zu verhindern.
Angemeldet wurde die Versammlung durch einen sächsischen Landtagsabgeordneten der Partei „Die Linke".
In dem Beschluss heißt es: „Das Gericht geht davon aus, dass die Verhinderung der Veranstaltung von PEGIDA zwar nicht das einzige, aber das wesentliche Ziel des Veranstaltungsanliegens des Antragstellers ist. Er hat sich als Versammlungsleiter für das Bündnis Dresden Nazifrei zur Verfügung gestellt und trägt damit erkennbar dessen in der Öffentlichkeit geäußertes Anliegen mit".
Vom Bündnis Dresden Nazifrei vorgeschlagene, alternative Routen in der Friedrichstadt sowie eine zeitliche Verschiebung wurden vom Gericht ebenfalls abgelehnt.