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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/04/pm_020.php 28.05.2015 22:57:31 Uhr 02.12.2024 04:28:05 Uhr

Jeder Imker muss seine Bienen jährlich gegen Varroose behandeln - Allgemeinverfügung schützt Bienen gegen Varroamilben und amerikanische Faulbrut

Jeder Imker, der in Dresden wohnt, muss seine Bienen jährlich mit zugelassenen Tierarzneien gegen die Varroamilben und die amerikanische Faulbrut behandeln. Das sollte er ordnungsgemäß dokumentieren. Eine Allgemeinverfügung, die das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erlassen hat, schreibt das fest. Eine Reihe von Imkern hat Bienenvölker über die Wintermonate teilweise oder vollständig verloren. Varroamilben und die amerikanische Faulbrut sind die größte Bedrohung für die Honigbienen.
Die Allgemeinverfügung bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden 15/2015 am 10. April und auf der Website des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes veröffentlicht.
Anfragen zu diesem Sachverhalt richten Interessierte bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, PF 12 00 20, 01001 Dresden, Telefon (03 51) 4 08 05 11, Fax (03 51) 4 08 05 13 oder veterinaeramt@dresden.de.