Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/03/pm_099.php 19.05.2016 12:04:17 Uhr 30.11.2024 01:52:48 Uhr |
Überarbeitete Regelung für Straßenkunst, Straßenmusik und Straßenmalerei in Dresdens Innenstadt
Hinweis - den aktuellen Stand zum Thema Straßenmusik finden Sie unter www.dresden.de/strassenmusik
(Nachtrag vom 19.5.2016)
Die seit dem 1. August 2014 geltende Regelung zur Ausübung von Straßenkunst, Straßenmusik und Straßenmalerei in der Innenstadt der Landeshauptstadt Dresden wurde überarbeitet. In Auswertung des Ergebnisses des Runden Tisches und unter Berücksichtigung sowohl der Belange der Straßenkünstler und Straßenmusiker als auch des öffentlichen Interesses sowie der Belange der Bürgerinnen und Bürger kann mit der jetzt vorgelegten modifizierten Regelung ein gerechter Interessenausgleich geschaffen werden. Die Änderungen betreffen insbesondere:
- das Antragsverfahren,
- die Zulässigkeit von Instrumenten und Verstärkeranlagen,
- die Differenzierung zwischen Darbietungen mit und ohne Musik,
- die Größe der in Anspruch genommenen Straßenfläche,
- die Ausweisung weiterer Standorte und Freigabe der Augustusbrücke.
Für Straßenmusiker gibt es zwei Standorte auf der Prager Straße und jeweils einen Standort auf der Wilsdruffer Straße, dem Neustädter Markt, dem Jorge-Gomondai-Platz, dem Neumarkt und dem Altmarkt. Klavierspieler dürfen auf dem Altmarkt und dem Schloßplatz spielen. Straßenkünstler, welche keine Tonträger oder Musikinstrumente verwenden, können ihre Darbietungen auf dem Neumarkt, dem Schloßplatz, dem Altmarkt, dem Dr.-Külz-Ring und der Prager Straße zeigen. Straßenkünstlern, die Tonträger oder Musikinstrumente einsetzen, stehen Standorte auf der Prager Straße, dem Taschenberg und der Hauptstraße zur Verfügung. Für Straßenmalerei gibt es zwei Standorte auf dem Wiener Platz.
Die Neuregelung gilt nicht für Musiker und Künstler bzw. Gruppen, die für ihre Darbietungen (einschließlich der Sicherheitsbereiche) mehr als fünf Quadratmeter beanspruchen. An diese Künstler werden Sondernutzungserlaubnisse nach der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden im Rahmen der Ermessensausübung auch für die Innenstadt auf Antrag erteilt.
Die Ausübung von Straßenmusik und Straßenkunst ist in der Innenstadt der Landeshauptstadt seit 1. August 2014 nur mit Sondernutzungserlaubnis möglich. Grundlage ist die Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden. Die Innenstadt der Landeshauptstadt Dresden wird begrenzt durch den Stadtring: den Albertplatz, die Bautzner Straße, die Weintraubenstraße, das Carusufer, die Albertbrücke, den Sachsenplatz, die Güntzstraße, den Straßburger Platz, die Lennéstraße, die Gellertstraße, die Wiener Straße einschließlich Wiener Platz, die Ammonstraße, die Könneritzstraße, die Marienbrücke, die Antonstraße, einschließlich Schlesischer Platz und einschließlich der Straßen im Verlauf des Stadtrings.
Immer mehr Straßenmusiker und Straßenkünstler nutzten die Dresdner Innenstadt für Auftritte im öffentlichen Straßenraum. Mehr als einhundert Beschwerden von Anliegern, Ladeninhabern und sonstigen Gewerbetreibenden wegen lautem und sich wiederholendem Musizieren gingen in der letzten Sommersaison beim Straßen- und Tiefbauamt und im Ordnungsamt ein. Deswegen war ein sofortiger Interessenausgleich unabdingbar und ein weiteres Abwarten war nicht gerechtfertigt. Es war dringend geboten, in der Innenstadt die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes auch für Straßenmusik und Straßenkunst zu ordnen, Regeln aufzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Neuregelung seit August 2014 bewährt. Viele Straßenmusiker und Straßenkünstler akzeptieren die neuen Regelungen. Für Anlieger, Bewohner und Gewerbetreibende und in der Innenstadt Arbeitende sind die Beeinträchtigungen durch Straßenmusik und Straßenkunst erträglich geworden, die Ausübung von Straßenmusik und Straßenkunst in dieser Form wird toleriert und findet Verständnis. Es gibt Hinweise und Beschwerden, wenn die neuen Regeln nicht eingehalten werden.
Beantragung und Regelungen
Die Beantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes im Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9, Zimmer K 226.
Erlaubnisse werden für den laufenden Kalendertag innerhalb der Sprechzeiten erteilt. Jede Musikerin/jeder Musiker, jede Künstlerin/jeder Künstler, jede Musikgruppe/Künstlergruppe kann wöchentlich nur zweimal berücksichtigt werden.
Sonntage und gesetzliche Feiertage des Bundes und des Freistaates Sachsen sind Ruhetage. Der Gemeindliche Vollzugsdienst wird während der üblichen Kontrollgänge das Informationsblatt verteilen.
Es ist außerdem vorgesehen, dieses zeitnah in weitere Sprachen (Englisch, Russisch, Tschechisch, Polnisch, Rumänisch) zu übersetzen. Das Informationsblatt steht unter www.dresden.de/strassenmusik, wo auch über die zukünftige Verfahrensweise, das Verfahren der Antragstellung und der Erlaubniserteilung informiert wird.
Das Informationsblatt, die Lagepläne und Antragsformulare gibt es darüber hinaus im Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9 sowie im Ordnungsamt und im Ortsamt Altstadt/Bürgerbüro, Theaterstraße 11 - 15.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Straßenmusik/Straßenkunst beträgt fünf Euro je Antrag. Eine Benutzungsgebühr wird erhoben, wenn CDs/DVDs verkauft werden. Diese beträgt 2,20 Euro je Quadratmeter und Tag.
Sprechzeiten zur Entgegennahme der Sondernutzungsanträge:
- Montag: 8 bis 12 Uhr,
- Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr,
- Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
- Freitag: 8 bis 12 Uhr
Weitere Informationen