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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/03/pm_090.php 28.05.2015 22:56:56 Uhr 17.07.2024 08:47:03 Uhr

Unterschriften zum Bürgerbegehren zu verkaufsoffenen Sonntagen geprüft

854 Unterschriften fehlen für das notwendige Quorum

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros Dresden-Plauen und Dresden-Neustadt haben die Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Wiedereinführung von vier stadtweiten verkaufsoffenen Sonntagen geprüft. 25 080 Unterschriften wurden eingereicht. 20 932 Unterschriften davon sind gültig. 4148 Unterschriften sind ungültig. Die Gründe für die Ungültigkeit der Unterschriften sind im Wesentlichen folgende: fehlendes Stimmrecht der unterzeichnenden Personen (z. B. keine Dresdner Anschrift, nur Nebenwohnung in Dresden), unkorrekte oder fehlende Angaben zur Person, die eine Identifizierung unmöglich machten, sowie unleserliche Angaben, die ebenfalls eine Identifizierung unmöglich machten. Außerdem haben Personen mehrfach unterzeichnet, so dass in diesen Fällen nur eine Unterschrift als gültig gewertet werden konnte.

Der Verein „Bürgerstimme Dresden" hatte das sogenannte kassatorische Verfahren veranlasst. Bei einem solchen Verfahren richtet sich das Begehren gegen einen bereits gefassten Beschluss. In diesem Fall hatten die beiden am 12. Dezember 2014 gefassten Stadtratsbeschlüsse das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 in Teilen des Stadtgebiets und an einem Adventssonntag zum Gegenstand. Bei einem kassatorischen Bürgerbegehren gilt eine Frist von drei Monaten ab Beschlussfassung, um die notwendigen Unterschriften einzureichen. Diese Frist ist am 12. März abgelaufen. Danach eingereichte Unterschriften dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Für ein Bürgerbegehren müssen 5 Prozent der wahlberechtigten Dresdner ihre Unterschrift abgeben. Das waren zum Stichtag 21 786 Dresdner Bürgerinnen und Bürger. Nach der Sächsischen Gemeindeordnung hat der Stadtrat den Beschluss über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu fassen. Dieser hat das Thema am 16. April auf der Tagesordnung. Außerdem wird sich am 13. April der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung in einer Sondersitzung mit dem Thema befassen.

Die bisher eingereichten Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Sanierung der Königsbrücker Straße werden noch geprüft. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein initiierendes Begehren, das sich nicht gegen einen Beschluss des Stadtrates richtet. Bei einem solchen Begehren müssen die Unterschriften binnen eines Jahres nach Anzeige des Bürgerbegehrens eingereicht werden.